Direktbanken und Online-Broker im Vergleich

Fragen und Antworten zu Direktbanken

Wir helfen Ihnen weiter. Unsere FAQs gibt es zu den Themen Direktbank, Girokonto, Tagesgeld, Festzinsanlage, Sparplan, Brokerage, Währungskonto, Kreditkarte, Rahmenkredit, Ratenkredit und Baudarlehen. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Ratenkredit. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.



Welche Vorteile haben Direktbanken für den Kunden?
Wie funktionieren Ein- und Auszahlungen?
Warum brauche ich ein Referenzkonto?
Wie funktioniert Banking per Internet?
Wie kann man sich vor Phishing schützen?
Wie funktioniert Mobile Banking?
Wie funktioniert Telefon-Banking?
Wie sicher sind Einlagen bei einer Direktbank?
Wo erfährt man, welcher Sicherungseinrichtung ein Kreditinstitut angehört?
Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?
Wie erhält man im Entschädigungsfall sein Geld?
Wie kann ich ein Konto oder ein Depot bei einer Direktbank eröffnen?
Was ist ein PostIdent-Verfahren?
Wo kann man sich bei Beschwerden hinwenden?
Wo finde ich Informationen zur Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen?
Können bei einer Direktbank auch Mietkautionskonten eröffnet werden?

Welche Vorteile haben Direktbanken für den Kunden?
Kunden profitieren aufgrund der schlanken und zentralen Strukturen der Direktbanken in erster Linie über günstige Produktkonditionen. Das Produktangebot ist übersichtlich, die Konditionen sind transparent. Daneben ist Banking für Direkt-Kunden bequem und flexibel: Per Internet und Telefon haben Kunden rund um die Uhr Zugriff auf ihre Konten und können dabei größtenteils auf modernste Technik in den Bereichen Mobile Banking und Online-Banking zurückgreifen. Die Bankprodukte von Direktbanken können bundesweit genutzt werden.

Wie funktionieren Ein- und Auszahlungen?
Einzahlungen erfolgen i. d. R. bargeldlos per Überweisung. Auszahlungen können bargeldlos über das vom Kunden bei der Kontoeröffnung angegebene Referenzkonto erfolgen. Rücküberweisungen können online, telefonisch und schriftlich angewiesen werden. Zu Girokonten werden natürlich auch Maestro- und Kreditkarten herausgegeben, die das Geldabheben an Geldautomaten ermöglichen.

Warum brauche ich ein Referenzkonto?
Häufig werden sämtliche Transferleistungen im Einlagenbereich über ein festes Referenzkonto abgewickelt, welches der Kunde selbst bestimmt. Dadurch wird das Missbrauchsrisiko bei Geldtransaktionen minimiert.

Wie funktioniert Banking per Internet?
Die Banken arbeiten mit unterschiedlichen Methoden beim Online-Banking. Das PIN/TAN-Verfahren besteht aus einem Geheimcode (PIN) und einer Liste mit Transaktionsnummern (TAN-Liste). PIN und TAN-Liste werden von der Bank aus Sicherheitsgründen mit getrennter Post versendet. Zugriff auf das Girokonto erhält man durch Kontonummer und PIN über die Banking-Anwendung des Anbieters. Jeder Auftrag an die Bank (z. B. Überweisung, Dauerauftrag usw.) wird mit einer Transaktionsnummer freigegeben. Die einzelne TAN ist sozusagen die digitale Unterschrift für jeden Online-Auftrag. Jede TAN ist nur einmal verwendbar.
Viele Geldinstitute haben das gewönliche PIN/TAN-System durch indizierte TANs (iTAN) ersetzt. Der Kunde autorisiert sich dabei nicht mehr mit einer frei wählbaren Nummer aus seiner TAN-Liste. Nach dem Zufallsprinzip wird der Einsatz einer bestimmten TAN vorgegeben. Daneben gibt es weitere Sicherheitsstandards, die TANs nutzen (wie mTAN, eTAN und eTAN plus).
Beim HBCI-Banking handelt es sich in der sichersten Variante um eine Hardware-Lösung. Der Kunde meldet sich per Chipkarte über ein externes Lesegerät an. Transaktionen werden mittels der Chipkarte signiert und verschlüsselt, der Zugriff auf die Chipkarte ist durch eine Geheimzahl geschützt. Es wird zusätzlich eine HBCI-fähige Finanzsoftware benötigt. Mitunter wird die Ausstattung über die Banken vergünstigt angeboten.
Weitere Informationen zu den verwendeten Sicherheitsstandards und welches Kundenverhalten zur persönlichen Sicherheit beiträgt lesen Sie hier.

Wie kann man sich vor Phishing schützen?
Zunächst sollte ein PC mit einer Virensoftware, einer Firewall und einem Spamblocker geschützt sein. Außerdem müssen die genutzten Passwörter, um dauerhaft sicher zu sein, regelmäßig geändert werden. Beim Einloggen ins Online-Banking ist darauf zu achten, ob die Internetseite tatsächlich die offizielle Seite der gewünschten Bank ist und die URL der Seite mit "https://" beginnt. Bei Online-Bankgeschäften sollte zudem immer nur das Banking-Fenster geöffnet sein, so kann im Hintergrund kein Skript ausgeführt werden. Vorsicht ist auch vor falschen E-Mails geboten. Banken versenden keine E-Mails, die eine Eingabe einer PIN oder TAN fordern. Ebenso fordern Banken niemals auf, Zugangsdaten zum Online-Banking telefonisch zu bestätigen. Weitere Informationen über Sicherheitsaspekte beim Online-Banking finden Sie hier.

Wie funktioniert Mobile Banking?
Beim Mobile Banking nutzt der Kunde ein mobiles Endgerät wie Mobiltelefon, Smartphone oder PDA um Kontostandsabfragen, Überweisungen oder Wertpapierorders durchzuführen. Ergänzende Funktionalitäten sind beispielsweise mobile Infodienste per SMS (z. B. Kontobewegungen, Kontostand, Zinsänderungen).
Die Anwendungen können häufig über den Webbrowser von mobilen Endgeräten genutzt werden. Dabei unterscheidet sich Mobile Banking kaum noch von Banking über den PC. Die Darstellung passt sich automatisch der Größe des Displays an und die möglichen Funktionen reichen fast an die des Online-Bankings heran. Voraussetzung für die Nutzung ist meist lediglich, dass der Kunde zum Online-Banking angemeldet ist und über die hierfür notwendigen Zugangsdaten verfügt.

Wie funktioniert Telefon-Banking?
Beim Telefon-Banking erledigt der Kunde Bankgeschäfte in Kommunikation mit einem Service-Mitarbeiter oder über einen Sprachcomputer. Der Zugriff auf die Konten erfolgt per Telefon-PIN, die von der Bank zugesendet wird oder über zusätzliche Sicherheitsabfragen. Bei einigen Instituten werden für telefonisch veranlasste Aufträge zusätzliche Gebühren berechnet.

Wie sicher sind Einlagen bei einer Direktbank?
Zu diesem Thema finden Sie bitte hier einen ausführlichen Artikel.
Informationen zur individuellen Einlagensicherung können den Anbieterinformationen entnommen werden. Diese finden Sie in den Vergleichen jeweils über die Anbietergrafik. Im Tagesgeld-, Festzinsanlage- und Sparplan-Vergleich kennzeichnen wir darüber hinaus Anbieter, deren Einlagensicherung betraglich unter EUR 125.000 je Kunde liegt. Begrenzen Sie Ihre Anlage möglichst immer auf den garantierten Betrag, damit Ihr Geld ausreichend abgesichert ist.

Wo erfährt man, welcher Sicherungseinrichtung ein Kreditinstitut angehört?
Kreditinstitute sind durch das Kreditwesengesetz verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, welcher Sicherungseinrichtung sie angeschlossen sind. Die Angaben findet man im Preisverzeichnis oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Neukunden müssen zudem schriftlich über den Einlagenschutz und bestehende Kunden über ein Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung benachrichtigt werden.

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?
Die Einlagensicherung gilt i. d. R. je Kunde, nicht je Konto. Bei einem gemeinschaftlich geführten Konto hat somit jeder der Kontoinhaber Anspruch auf Entschädigung. Dies führt bei dem klassischen Fall, dass ein Ehepaar gemeinsam ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut führt, zu einer Verdoppelung der gesetzlichen Entschädigung. In diesem Fall sind EUR 100.000 zu 100% über die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt.

Wie erhält man im Entschädigungsfall sein Geld?
Wenn ein Einlagenkreditinstitut in privater Rechtsform für den Kundenverkehr geschlossen wird, informiert die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), was in diesem Fall die gesetzliche Entschädigungseinrichtung ist, die Kunden über den Eintritt des Entschädigungsfalles. Ab diesem Zeitpunkt können die Kunden ihre Forderungen innerhalb eines Jahres bei der EdB anmelden. Die Meldungen werden geprüft und von der Einrichtung ausgezahlt. Im bestimmten Umfang haften die freiwilligen Sicherungseinrichtungen für Beträge, welche von der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung nicht erstattet werden. Sie haben eigene Vorgehensweisen, die dort erfragt werden können.

Wie kann ich ein Konto oder ein Depot bei einer Direktbank eröffnen?
Die Eröffnungsunterlagen findet man auf der Internetseite des Anbieters. Die persönlichen Daten werden online erfasst, der ausgefüllte Antrag automatisch in einem PDF-Format generiert und anschließend ausgedruckt. Die Informationsunterlagen mit einem Kontoantrag können in vielen Fällen alternativ auch per Post zugeschickt werden.

Was ist ein PostIdent-Verfahren?
Jede Bank muss bei einer Kontoeröffnung die Identität des Kontoinhabers überprüfen. Die Identitätsprüfung dient der Sicherheit und ist nur einmalig bei neuen Bankverbindungen notwendig. Direktbanken nutzen hierzu das sogenannte PostIdent-Verfahren der Deutschen Post AG.
Bei den Kontoeröffnungsunterlagen findet sich der PostIdent-Coupon. Den Coupon, den gültigen Personalausweis und die unterschriebenen Vertragsunterlagen in einem verschlossenen Briefumschlag legen Sie in einer Filiale der Deutschen Post vor, wo ein Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung vornimmt. Die Identitätsfeststellung wird zusammen mit den Vertragsunterlagen an die Bank weitergeleitet.
Soll der Antrag abweichend von der beschriebenen Vorgehensweise direkt an die Bank gesendet werden, erhalten Sie daraufhin ein eigenhändiges Einschreiben mit einem Begrüßungsschreiben. In diesem Fall erfolgt die Legitimationsprüfung durch den ausliefernden Postboten.

Wo kann man sich bei Beschwerden hinwenden?
Wenn man sich von seiner Bank ungerecht behandelt fühlt, zu hohe Gebühren belastet oder Zinsen falsch berechnet wurden, kann man sich an den Bundesverband deutscher Banken e. V. wenden. Dieser hat eine Beschwerdestelle eingerichtet und einen Ombudsmann verpflichtet. Die Beschwerde wird bei dem Verfahren schriftlich eingereicht, Belege und Kopien des Schriftwechsels mit der Bank sollten beigefügt werden. Wenn das Anliegen zulässig ist, holt die Beschwerdestelle eine Stellungsnahme der Bank ein. Der Ombudsmann kann Kundenbeschwerden mit einem Streitwert bis zu EUR 5.000 verbindlich zu Lasten der Banken entscheiden. Hat der Kunde nicht Recht bekommen, kann er immer noch vor Gericht ziehen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bundesverband. Weitere Infos unter www.bdb.de.
Auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. haben entsprechende Beschwerdestellen. Für deren Mitgliedsinstitute ist das Ombudsmann-Verfahren jedoch nicht verbindlich.

Wo finde ich Informationen zur Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen?
Häufig genutzte Anlageformen für vermögenswirksamen Leistungen sind Bausparen oder das Fondssparen in Aktienfonds. Beide Varianten werden staatlich gefördert. Die Informationen zum Bausparen finden Sie bitte hier, die Informationen zum VL-Fondssparplan finden Sie hier. Sofern das zu versteuerndes Jahreseinkommen unter EUR 17.900 (Verheiratete: unter EUR 35.800) liegt, kann die maximale staatliche Förderung ausschöpft werden: Bei Abschluss von Bausparvertrag und Fondssparplan werden beide Verträge bezuschusst.
In den Fällen, in denen Arbeitnehmer keine staatliche Zuschüsse in Form der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie erhalten können, ist auch Banksparen für die Anlage der Arbeitgeber-Leistungen geeignet (ab einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von EUR 25.600 bzw. EUR 51.200 bei Verheirateten werden keinerlei Zuschüsse gezahlt). Denn das Produkt ist nicht förderfähig, aber eine solide und gebührenfreie Sparform. Eine Übersicht zu VL-Banksparplänen von Direktbanken finden Sie bitte hier.

Können bei einer Direktbank auch Mietkautionskonten eröffnet werden?
Um die vom Vermieter als Sicherheit geforderte Mietkaution rentabel anzulegen, bieten Direktbanken folgende Möglichkeiten: Die UmweltBank hält für Kautionen ab EUR 500,00 das "UmweltSparbuch Mietkaution" bereit, ein kostenfreies Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist. Und bei Volkswagen Bank direct kann das Tagesgeldguthaben als Mietkaution dienen, indem es gegen eine einmalige Gebühr von EUR 15,00 zugunsten des Vermieters verpfändet wird. Allerdings ist dies nur für diejenigen möglich, die bei Volkswagen Bank direct auch ein Girokonto unterhalten. Wie bei beiden oben genannten Angeboten werden Mietkautionskonten gewöhnlich auf den Namen des Mieters eröffnet, sodass auch ein Freistellungsauftrag für die Zinserträge gestellt werden kann. Auf der den Eröffnungsunterlagen beiliegenden Verpfändungserklärung muss neben dem Mieter auch der Vermieter unterschreiben. Nach erfolgter Eröffnung und Eingang der Kaution wird das Konto gesperrt, Mieter und Vermieter erhalten eine entsprechende Bestätigung der Bank. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution wieder freigeben. Will er die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten, informiert die Bank den Mieter hierüber und zahlt den Betrag erst nach Ablauf der Informationsfrist aus.
Die Postbank hält den Ablauf bei ihrem "Mietkaution-Sparkonto" einfacher: Die Kaution wird wiederum auf den Namen des Mieters angelegt. Der Vermieter ist jedoch an der Kontoeröffnung nicht beteiligt und muss auch keine Unterschrift leisten, er wird der Bank lediglich auf freiwilliger Basis genannt. Der Mieter übergibt sein Sparbuch an den Vermieter. Bei Beendigung des Mietverhältnisses erhält er es zurück und kann das Konto auflösen. Bei Verfügungen prüft die Postbank nicht, ob der Vorleger des Sparbuchs zur Verwertung der Mietsicherheit berechtigt ist. Nach Auszahlung informiert die Bank den Kontoinhaber schriftlich über den Zeitpunkt und die Höhe der vorgenommenen Verfügung. Das Mietkautions-Sparbuch wird kostenlos ausgestellt, durch die fehlende Verpfändungserklärung ist die Lösung jedoch für beide Mietparteien unsicher.
Eine gute Alternative ist aber auch die Tagesanleihe der Bundesrepublik Deutschland, eine Art Tagesgeldkonto vom Staat. Der Mieter benötigt hierzu ein kostenlos geführtes Schuldbuchkonto bei der Finanzagentur. Nach Eröffnung des Schuldkontos kann er eine Tagesgeldanleihe in Höhe der Mietkaution erwerben. Anschließend erfolgt eine kostenfreie Verpfändung an den Vermieter. Der Zins der Tagesanleihe ist variabel, er orientiert sich am Geldmarktsatz EONIA. So profitiert man bei steigenden Marktzinsen unmittelbar, umgekehrt werden aber auch fallende Marktzinsen weitergegeben. Eine Anlage ist bereits ab EUR 50,00 möglich.

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