Newsbeitrag vom 26.05.2008

Falsche Kontonummer kann bei Online-Überweisungen teuer werden

Banken müssen Kontonummer und Empfängernamen bei beleglosen Online-Überweisungen nicht abgleichen. Die Benutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit all seinen Vorteilen beinhalte auch den Verzicht auf einen solchen Abgleich. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München die Schadenersatzklage eines Kunden abgewiesen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig und wurde am heutigen Montag veröffentlicht. Im konkreten Fall hatte ein Schuldner auf das Girokonto seines Gläubigers online EUR 1.800 überweisen wollen. Die versehentlich falsch angegebene Kontonummer existierte, die Inhaberin des angegebenen Kontos ist mittellos und hatte die EUR 1.800 sofort ausgegeben, sodass von ihr nichts mehr zu erwarten sei. Der entscheidende Fehler lag beim Kläger, betonte das Gericht. (Aktenzeichen: 222 C 5471/07)