Newsbeitrag vom 03.12.2008

Verpflichtung der europäischen Banken zu kostenlosem Kontowechsel

Auf Druck der EU-Kommission hat sich die Europäische Kreditwirtschaft (EBIC) zu gemeinsamen Prinzipien verpflichtet, die Bankkunden einen kostenlosen und schnellen Kontowechsel ermöglichen sollen. Vereinbart wurde unter anderem, dass keine Kontoschließungsentgelte erhoben werden dürfen und Banken umfassend und verständlich über den Kontowechsel informieren müssen. Außerdem sollen sich die Kreditinstitute gegenseitig beim Kontoumzug unterstützen. So muss die neue Bank künftig von der Alten binnen sieben Werktagen alle notwendigen Informationen erhalten. Dem Kunden dürfen dabei keine Gebühren in Rechnung gestellt werden. Die Regelungen sollen bis November 2009 umgesetzt werden.

Die EU-Kommission verspricht sich in der Folge mehr Wettbewerb und sinkende Kontoführungsgebühren. In Deutschland wird es wenig Auswirkungen geben, aufgrund der Rechtslage dürfen bereits heute keine Kontoschließungsentgelte erhoben werden. Und mehrere Institute bieten umfangreiche Hilfen zum Kontowechsel als Serviceleistung. In der Regel kann das bestehende Girokonto über die neue Bank aufgelöst werden. Die weiteren Services reichen von der Zurverfügungstellung von Checklisten (an was zu denken ist), Formularen (Änderung von Lastschrifteinzügen, Information über neue Bankverbindung, Änderungsauftrag für den Arbeitgeber) bis hin zur Übernahme des Schriftverkehrs.