Newsbeitrag vom 01.04.2009

Vermögenswirksame Leistungen: höhere Zulagen für Fondssparpläne

Die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Investmentfonds wird wieder interessanter. Heute treten die neuen Fördersätze gemäß dem im Februar verabschiedeten Mitarbeiterbeteiligungsgesetz in Kraft. VL-Sparer erhalten für förderfähige Kapitalbeteiligungen am Produktivkapital eine jährliche Arbeitnehmersparzulage von 20% statt bisher 18%. Dies gilt rückwirkend ab dem Sparjahr 2009 und für Einzahlungen von bis zu EUR 400,00. Somit stieg der maximale staatliche Zuschuss pro Jahr von EUR 72,00 auf EUR 80,00. Der erhöhte Zulagensatz von 22% für Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in den neuen Bundesländern entfiel. Gleichzeitig wurden speziell bei dieser VL-Variante die Einkommensgrenzen zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage erhöht, Ledige dürfen EUR 20.000 (vorher: EUR 17.900) pro Jahr verdienen, Verheiratete zusammen bis zu EUR 40.000 (vorher: EUR 35.800). Bei der Bausparförderung blieb dagegen alles beim Alten.