Newsbeitrag vom 13.06.2009

Bundesrat winkt Reform der Einlagensicherung durch

Der Bundesrat in Berlin stimmte am Freitag der Erhöhung der Einlagensicherung zu. Die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen in Deutschland sichern ab 30.6.09 Einlagen bis zu einer Höhe von EUR 50.000 je Privatkunde ab. Ab 2011 ist eine Haftungsgrenze von EUR 100.000 vorgesehen. Bislang lag die gesetzlich vorgeschriebene Sicherungssumme bei EUR 20.000, wobei Kunden zu einem Zehntel am Verlust beteiligt waren. Dieser Selbstbehalt fällt mit der Gesetzesänderung weg. Im Entschädigungsfall soll auch deutlich schneller an die Kunden zurückgezahlt werden. Innerhalb von 30 Tagen muss künftig überwiesen werden, bislang waren bis zu drei Monate Zeit. Um Entschädigungsfälle früher zu erkennen und die Schadenshöhe zu verringern, werden die Aufsichtsbehörden außerdem vermehrt Prüfungen bei den Instituten vornehmen.

Sämtliche inländischen Kreditinstitute, die Geld von Privatanlegern annehmen, sind verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zu sein. Die meisten Banken verfügen über zusätzliche, freiwillige Sicherungssysteme. Mit der Überarbeitung der gesetzlichen Einlagensicherung setzt Deutschland EU-Recht um. Der Deutsche Bundestag hatte am 14.5.09 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf nahezu ohne Anpassungen angenommen. Der Bundesrat verzichte nun auf einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses, auch weil die im Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vorgesehene Umsetzungsfrist für den überwiegenden Teil der Regelungen bereits am 30.6.09 abläuft. Eine grundlegende, strukturelle Reform der bestehenden Einlagensicherung und Anlegerentschädigung wurde versäumt. Einige Experten bemängeln seit Längerem, dass die bestehenden Systeme überfordert seien, wenn es zu einer Reihe von Insolvenzen käme.