Newsbeitrag vom 07.07.2010

Kartellamt lehnt Fünf-Euro-Gebühr an Geldautomaten ab

Das Bundeskartellamt hat den Kompromiss, auf den sich die deutschen Bankenverbände verständigten, am Montag in einem Schreiben an die Bankenverbände abgelehnt. Ein Sprecher des Bundeskartellamts bestätigte dies gegenüber der "Financial Times Deutschland". Ein zulässiges Kundenentgelt an fremden Geldautomaten von EUR 5,00 sei einfach zu hoch. Die Höchstgrenze würde sich wie ein Festbetrag auswirken, den kaum eine Bank unterschreitet. Das Kartellamt begrüßte dagegen ausdrücklich, dass vor der Transaktion am Bildschirm angezeigt werden soll, wie teuer das Abheben wird sowie dass die Verrechnung der Gebühren umgestellt wird. Künftig sollen die Institute die Gebühren direkt beim Kunden einziehen. Die Bankenverbände müssen nun einen neuen Vorschlag erarbeiten und eine annehmbare Lösung finden. Anderenfalls könnte die Behörde ihre Drohung wahr machen und untersuchen, ob die bestehenden Automatenverbünde kartellrechtlich überhaupt zulässig sind.