Newsbeitrag vom 25.08.2010

Bankenabgabe und Insolvenzregeln auf dem Weg

Die Bundesregierung verabschiedete heute einen Entwurf zum sogenannten Restrukturierungsgesetz. Wichtigste Bestandteile des Gesetzes sind die Bankenabgabe und das geplante Insolvenzverfahren für angeschlagene systemrelevante Banken. Für künftige Krisen werde Vorsorge getroffen. Zur Bankenabgabe sollen alle Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland herangezogen werden, also auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken, nicht aber Versicherungsgesellschaften oder Hedgefonds. Die Höhe soll sich an den individuellen Risiken in und außerhalb der Bilanzen bemessen. Zuletzt waren jährlich 1,2 Milliarden Euro aus der Bankenabgabe erwartet worden. Gemessen an den Gewinnen könnten die Beiträge in den nächsten Jahren jedoch nur etwa 1,0 Milliarden Euro betragen. Es ist vorgesehen, dass bei außerordentlichem Bedarf Sonderbeiträge erhoben werden und der Bund dem Fonds bis zu 20 Milliarden Euro leihen kann. Mit dem neuen Insolvenzverfahren wiederum soll sichergestellt werden, dass wichtige Banken schnell saniert und geordnet abgewickelt werden können. Die Bankenaufsicht würde umfassende Befugnisse erhalten, in einem frühen Stadium einer Krise bei Banken einzugreifen. Notfalls könne sie gegen den Willen der Eigentümer entscheiden, wenn diese nicht bereit oder in der Lage sind, die erforderlichen Eigen- und Zahlungsmittel aufzubringen. Oberstes Ziel ist es, die für das Funktionieren des Finanzsystems zentralen Geschäftsbereiche weiterzuführen. Die Banken sollen deshalb dokumentieren, wie sie sich gegebenenfalls in Einheiten zerlegen lassen. Einheiten könnten dann ausgegliedert und zunächst auf "Brückenbanken" übertragen werden.

Die Regierung braucht auch die Zustimmung des Bundesrates. Bis zum Jahresende will sie das Gesetz durch das Parlament bringen. Die Opposition hält die Bankengabe für zu niedrig und plädiert nach wie vor für eine Finanzmarkttransaktionssteuer.