Newsbeitrag vom 25.08.2010

nao bank ist Entschädigungsfall

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte heute offiziell den Entschädigungsfall für die vergangene Woche geschlossene noa bank fest. Das Institut sei nicht mehr in der Lage gewesen, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen. Am Dienstag hatte die BaFin einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die noa bank beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Die Geschäftsleitung der noa bank habe der BaFin die Überschuldung des Instituts selbst angezeigt.

Nach der sehr zeitnahen Feststellung des Entschädigungsfalls kann die Entschädigung beginnen. Zuletzt waren noch 172 Millionen Euro von etwa 15.000 Kunden angelegt. noa bank ist der gesetzlichen Einlagensicherung über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zugewiesen, gehörte aber keiner zusätzlichen freiwilligen Einlagensicherung an. Die EdB wird in Kürze unaufgefordert alle Einleger anschreiben. Im Rücksende-Formular zur Anmeldung der Entschädigungsansprüche sind die Guthaben inklusive Zinsen bereits eingetragen. Anleger müssen binnen eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall ihren Anspruch schriftlich anmelden. Daraufhin werden berechtigte Forderungen spätestens innerhalb von drei Monaten beglichen. Die EdB kommt für Einlagen bis zu einer Summe von EUR 50.000 je Privatperson auf. In diesem Rahmen sind auch Zinsen abgedeckt, die ab dem Eintritt des Entschädigungsfalls bis zur Rückzahlung auflaufen, längstens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Laut BaFin hatten höchstens 110 Kunden per Ende Juli einen Kontensaldo von mehr als EUR 50.000 bei noa bank. Ansprüche oberhalb der Grenze sind zu einem späteren Zeitpunkt im Insolvenzverfahren anzumelden und werden aus der Insolvenzmasse wohl nur anteilig befriedigt. Die vor zwei Jahren von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgegebene Garantie für alle Spareinlagen greife nicht. Denn das Scheitern der Bank sei auf Managementfehler zurückzuführen, nicht auf die Finanzkrise, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Die nachrangigen Genussrechte, die noa bank unter dem Namen "Citizen Partner" vertrieb, sind nicht einlagengesichert. Sie beteiligten am Eigenkapital und zählen somit nicht zu den Spareinlagen.