Newsbeitrag vom 28.12.2010

Mindestsicherung steigt auf EUR 100.000

Die gesetzliche Einlagensicherung beträgt ab 31.12.10 in Deutschland EUR 100.000 je Privatperson und Kreditinstitut. Im Änderungsgesetz zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom Juni 2009, das die Mindestsicherung zunächst von EUR 20.000 auf EUR 50.000 anhob und den Selbstbehalt abschaffte, war dies bereits festgeschrieben.

Nicht nur Deutschland, sondern alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen gemäß einer EU-Richtlinie spätestens bis zum Jahresende sicherstellen, dass Einlagen bis EUR 100.000 abgedeckt sind. Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören, haben die Möglichkeit, die Beträge in der nationalen Währung festzusetzen. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Beträge dürfen gerundet werden und sollen bei grundlegenden Wechselkursänderungen angepasst werden, sodass sie einen gleichwertigen Schutz darstellen. So steigt beispielsweise in Großbritannien die Sicherungsgrenze von GBP 50.000, aber mindestens EUR 50.000, auf GBP 85.000 und in Frankreich von EUR 70.000 auf EUR 100.000. Österreich, die Niederlande und Luxemburg hatten die Sicherungsgrenze von EUR 100.000 zuvor schon eingeführt. Die ausländischen Sicherungssysteme sind für Anleger relevant, die z. B. bei Bank of Scotland, Cortal Consors, DenizBank, NIBC Direct oder Advanzia Bank Einlagen unterhalten. Der Begriff "gesetzliche" Einlagensicherung ist nicht so zu verstehen, dass der jeweilige Staat garantiert. Die Sicherung übernimmt die jeweilige Institution - bei den deutschen Privatbanken ist dies die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind vom deutschen Gesetzgeber von der Zuordnung zu einer entsprechenden Einrichtung befreit, da sie innerhalb ihrer Verbände gegenseitig für die Liquidität und die Solvenz der Mitgliedsinstitute garantieren. Vorschläge der EU-Kommission aus dem Juli 2010 stellen diese Ausnahmeregelung infrage. Argumente dabei sind, dass die Institutshaftung rechtlich nicht einklagbar ist und der Bund die zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband zählenden Landesbanken in der Finanzkrise stützen musste - viele Sparkassen wären mit dieser Aufgabe überfordert gewesen. Die EU-Kommission regte grundlegende Änderungen auch in zahlreichen anderen Punkten an, um die Standards der rund 40 Sicherungseinrichtungen in der EU weiter zu harmonisieren und klarer zu gestalten.

Im Tagesgeld-, Festzinsanlage- und Sparplan-Vergleich kennzeichnete modern-banking.de bislang Anbieter, deren Einlagensicherung unter einer bestimmten Summe lag. Diese Kennzeichnung nehmen wir künftig nicht mehr vor. Nach der Anhebung der Mindestsicherung rückt vielmehr in den Vordergrund, wer die Sicherheit im Einzelfall gibt. In den Vergleichen ist deshalb aufgeführt, welche gesetzliche Einlagensicherung zuständig ist und ob gegebenenfalls eine freiwillige Sicherungseinrichtung für Einlagen darüber hinaus besteht.