Newsbeitrag vom 28.03.2011

Banken wegen zusätzlicher Gebühren bei P-Konten abgemahnt

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat 33 Banken abgemahnt, die nach einer Umstellung von einem normalen Girokonto auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) höhere Kontoführungsentgelte verlangen, einzelne Leistungen höher bepreisen oder die Funktionen einschränken. Bei einem P-Konto ist Einkommen bis EUR 985,15 automatisch vor Pfändungen geschützt. Der vzbv vertritt die Auffassung, dass es sich bei einem P-Konto nicht um ein gesondertes Kontomodell handelt, sondern lediglich um eine zusätzliche Funktion. Er kritisiert, dass die abgemahnten Institute sich dafür bezahlen ließen, eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Eine Liste der abgemahnten Institute ist auf der Internetseite des vzbv abrufbar, 14 der Institute haben demnach inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben - unter anderem GLS Bank, ING-DiBa und die netbank.

Auch wenn das Vorgehen erfolgreich sein sollte, folgt daraus keine Pflicht für andere Institute, ihre Gebührenpraxis zu ändern. Der vzbv fordert deshalb eine gesetzliche Klarstellung, zumal Ende des Jahres das herkömmliche Verfahren zum Pfändungsschutz ausläuft und jeder, der von einer Pfändung betroffen ist, dann ein P-Konto benötigt.