Newsbeitrag vom 25.05.2011

Deutsche Bank muss Zwangsentgelte erstatten

Das Landgericht Frankfurt am Main befand im April das Entgelt der Deutschen Bank bei Zwangskontoauszügen als unzulässig (Aktenzeichen 2-25 O 260/10). Da die Bank keine Berufung eingelegt hat, ist das Urteil nun rechtskräftig. Die Bank stellte unmittelbar nach der Urteilsverkündung die Erhebung des Entgelts ein. In der Vergangenheit gezahlte Entgelte für Zwangskontoauszüge können zurückgefordert werden, erklärte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Dafür halten die Verbraucherzentralen der Länder in Kürze Musterbriefe bereit. Die Verjährungsfrist betrage drei Jahre für diese Ansprüche. Die Deutsche Bank kündigte ihrerseits an, sowohl das Entgelt von EUR 1,94 als auch das Porto zu erstatten. Sie rief betroffene Kunden auf, mit ihren Kontoauszügen eine Filiale der Bank aufzusuchen, rechne aber nicht mit einem Ansturm, da die meisten Kunden ihre Kontoauszüge regelmäßig am Auszugsdrucker abholten bzw. online abriefen.

Das Urteil betrifft nur die Deutsche Bank, das in Rechnung gestellte Porto wurde vom Gericht nicht beanstandet. Der vzbv will nun prüfen, welche Banken ähnliche Klauseln verwenden. Abmahnungen richtete sie bereits an die HypoVereinsbank, die Commerzbank, die Targobank und die Sparkasse Essen. Die HypoVereinsbank änderte daraufhin heute ihr Preisverzeichnis, setzte die Erhebung des Entgelts aus.