Newsbeitrag vom 26.09.2011

Privatbanken wollen Sicherungshöhe verringern

Die im Bundesverband deutscher Banken (BdB) organisierten Privatbanken planen ihre freiwillige Einlagensicherung zu reformieren und dabei insbesondere die Sicherungshöhe herabzusetzen - schrittweise von derzeit 30 auf 8,75 Prozent des haftenden Eigenkapitals. Vorgesehen ist, im ersten Schritt zum Jahr 2015 auf 20 Prozent abzusenken, zum Jahr 2020 auf 15 Prozent und zum Jahr 2025 auf 8,75 Prozent. Die Mindestabsicherung würde dann pro Kunde von derzeit 1,5 Millionen Euro auf EUR 437.500 zurückgehen. Nach BdB-Angaben soll künftig jedes Institut zusätzlich zum normalen Jahresbeitrag, der 0,06 Prozent der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" beträgt, einen Grundbeitrag von EUR 35.000 einzahlen. Außerdem müssten Banken ab 2012 einen zehnprozentigen Risikoaufschlag auf ihren Beitrag leisten, wenn die Summe der entgegengenommenen Kundeneinlagen das haftende Eigenkapital mehr als 20-fach übersteigt. Damit wäre es für kleinere Institute weniger leicht, mit überhohen Zinsen Kundengelder einzusammeln. Für die Neuregelungen ist eine Satzungsänderung notwendig. Die Versammlung der Mitgliederbanken, die am 17.10.11 stattfindet, muss mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen.

Die meisten Experten halten die stabilisierende Reform in der Sache für sinnvoll, da die bisherigen Versprechen in Millionen- oder gar Milliardenhöhe bei großen Insolvenzen wohl nur mit Hilfe des Steuerzahlers erfüllt werden können. Selbst der BdB ließ in seiner Bekanntmachung durchblicken, dass die abgesenkte Sicherungshöhe ein realistischeres Schutzniveau darstellt. Für die meisten Privatkunden wird sich praktisch nichts ändern, sehr sicherheitsorientierte Kunden orientieren sich ohnehin eher an der gesetzlichen Einlagensicherung, die für Einlagenteile bis EUR 100.000 zuständig ist. Vermögende und institutionelle Anleger werden gegebenenfalls ihre Gelder auf mehrere Banken verteilen, um in voller Höhe abgesichert zu sein. Die Anpassung dürfte zudem etwas kompensiert werden, da die Anforderungen der Notenbanken und Finanzaufseher an die Eigenkapitalausstattung der Banken weltweit steigen, was somit die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sicherungshöhe erhöht.