Newsbeitrag vom 17.10.2011

Niedrigere Sicherungsgrenze beschlossen

Die privaten Banken Deutschlands haben den Ende September vom Bundesverband deutscher Banken vorgestellten Vorschlägen zur Reform ihrer freiwilligen Einlagensicherung zugestimmt. Die Abstimmung fand heute auf einer Versammlung von Delegierten in Frankfurt statt. Die Beschlüsse betreffen die Risikosteuerung innerhalb des Fonds und insbesondere die stufenweise Absenkung der Einlagensicherungsgrenze über einen Zeitraum von 10 Jahren. Derzeit schützt der Einlagensicherungsfonds ihres Bundesverbandes Einlagenteile eines jeden Privatkunden ab dort, wo die gesetzliche Sicherung aufhört, bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Mitgliedsbank. Zum Januar 2015 wird nun auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals abgesenkt, danach zum Januar 2020 auf 15 Prozent und zum Januar 2025 auf 8,75 Prozent.