Newsbeitrag vom 04.01.2016

Bis zu EUR 2.000 für Wertpapierübertrag zur Commerzbank

Von der Commerzbank gibt es seit heute bis 31.3.16 wieder ein Angebot zum eingehenden Übertrag von Wertpapieren, die zuvor bei anderen Instituten verwahrt wurden. Dieses Angebot lief zuletzt im November letzten Jahres, demgegenüber haben sich die Geldprämien in der vierstufigen Unterteilung nach übertragenem Wertpapiervolumen verdoppelt. Auch im Langzeitvergleich sind die jetzigen Geldprämien spitze, die Höhe der ersten zwei Stufen wurde zwar schon einige Male erreicht, in den beiden oberen Stufen sind jedoch Beträge ausgelobt, mit denen man bislang nicht rechnete. Ab EUR 10.000 übertragenem Wertpapiervolumen erhalten die teilnehmenden Anleger EUR 200,00, ab EUR 50.000 Wertpapiervolumen EUR 600,00, ab EUR 125.000 Wertpapiervolumen EUR 1.200 und ab EUR 250.000 Wertpapiervolumen EUR 2.000. Bei den Aktionen der Commerzbank wird deutlich, dass sie von einer Filialbank kommen. Die Auszahlung der Prämien wird nämlich nicht zentral, sondern über den zugeordneten persönlichen Betreuer veranlasst, was gegebenenfalls einen Filialbesuch für ein Kennenlerngespräch nötig macht. Entsprechend hebt die Bank schon im PDF zu den Bedingungen hervor, dass sie eine individuelle Anlageberatung biete. Neue Depotkunden beantragen zunächst online das Depotmodell, für Online-Brokerage gibt es das Depotmodell "DirektDepot". Im Antrag lässt sich ankreuzen, dass man an der Aktion teilnehmen möchte. Bestehende Depotkunden müssen bereits zu Beginn in die Filiale, um ihre Teilnahme zu erklären.

Spätestens drei Monate nach der Entscheidung, das Übertragungsangebot zu nutzen, müssen die Wertpapiere bei der Commerzbank eingegangen sein. Bewertungstag ist der Tag der Einbuchung der übertragenen Wertpapiere. Ausgeschlossen sind bankinterne Überträge und Überträge von Instituten, die zum Konzern der Commerzbank gehören. Der Auftrag zum Übertrag kann über die Commerzbank oder das abgebende Institut erteilt werden. Die Haltefrist beträgt ein Jahr, in dieser Zeit müssen die zusätzlichen Wertpapiere im Depot bei der Commerzbank bleiben. Gleiches gilt bei bestehenden Depotkunden auch für den Wertpapierbestand und das Kontoguthaben per 31.12.15. Marktwertveränderungen oder Verkäufe bei Beibehaltung des Gegenwerts berühren den Anspruch auf die Prämie nicht.

Prämienbegünstigt ist auch übertragenes Kontoguthaben, mit dem Wertpapiere innerhalb der drei Monate erworben werden. Im Falle des Übertrags von neuen Geldern zur unmittelbaren Investition in Depotwerte behält die Commerzbank von der Prämienzahlung Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Werden im Rahmen der Aktion von einer Fremdbank sowohl Depotwerte übertragen als auch neu anzulegendes Geld überwiesen, verbucht die Commerzbank wegen der - nach ihrer Auslegung - unterschiedlichen steuerlichen Behandlung zwei Prämienzahlungen. Die Geldprämie für den Übertrag von Wertpapieren fällt demnach unter die "sonstigen Einkünfte" gemäß Einkommensteuergesetz. Sofern sämtliche sonstigen Einkünfte in einem Kalenderjahr weniger als EUR 256,00 betragen, sind sie steuerfrei, andernfalls in der persönlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. Nicht alle Online-Broker geben inhaltlich gleiche Informationen zur Besteuerung. maxblue weicht zum Beispiel ab, bemisst bei einer sehr ähnlichen Aktion, bei der ebenso auch Kontoguthaben prämiert wird, Abgeltungssteuer auf die gesamte Geldprämie.