Newsbeitrag vom 23.06.2016

VideoIdent nur noch mit Referenzüberweisung

Durch ein neues Rundschreiben der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) an die von ihr beaufsichtigten Unternehmen müssen die Banken beim VideoIdent-Verfahren ab sofort zusätzliche Anforderungen erfüllen. Hierzu zählt insbesondere die Notwendigkeit einer Referenzüberweisung. VideoIdent hat mittlerweile eine wichtige Rolle in der modernen Bankenwelt eingenommen. Denn die Interessenten sind es gewohnt, alles online machen zu können, und nicht wenige hält die Alternative, sich zur Legitimation am Postschalter anstellen zu müssen, letztlich von der Kontoeröffnung ab. Das Rundschreiben ersetzt das vom März 2014. Was hinter der Kamera durchzuführen ist, wurde nochmals detailliert aufgeführt. Die verschärften Vorgaben sieht die BaFin als erforderlich, um das betrügerische Eröffnen von Konten unter falschen Namen und das Einschleusen von Geldern aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf zu erschweren. So darf VideoIdent nur noch für Kreditinstitute im Sinne von § 1 Absatz 1 Kreditwesengesetz zum Einsatz kommen, Zahlungsinstitute oder E-Geld-Institute zum Beispiel dürfen es nicht mehr nutzen. Dass externe Dienstleister den ausführenden Part übernehmen, ist weiterhin erlaubt. Alle wesentlichen Identifizierungsschritte sind nun durch eine zweite Ebene im Unternehmen auf ihre korrekte Durchführung hin zu überprüfen. Und die Bank muss vom Kunden eine Referenzüberweisung bei Eröffnung verlangen, von einem Konto, das auf seinen Namen lautet und in der EU geführt wird. Die Höhe des zu überweisenden Geldbetrags ist unbestimmt. Bis zum Eingang der Referenzüberweisung muss sichergestellt sein, dass keine Gelder vom Konto abgezogen werden können. Wenn die Referenzüberweisung ausbleibt, ist die Eröffnung nicht zu Ende geführt, eingegangene Gelder dürfen dann nur an den Einzahler zurückgezahlt werden. Zudem haben die Banken auf Grundlage zusätzlicher öffentlich zugänglicher Daten und Informationen - etwa aus dem Internet oder den sozialen Netzwerken - erneut zu prüfen, dass der Kunde korrekte Angaben zu seiner Identität gemacht hat.

In der Praxis werden die in dieser Form überraschend erhöhten Anforderungen zu einem deutlichen Mehraufwand führen und der Benutzerfreundlichkeit kaum zuträglich sein. In anderen Ländern ist die von einem anderen Konto abgeleitete Identifikation ein Hauptbestandteil bei der Fernidentifikation - in Deutschland wird sie beim VideoIdent zusätzlich verlangt, bei der Identifikation am Postschalter nicht. Die Volkswagen Bank deaktivierte am Dienstag in ihrer Antragsstrecke zum Tagesgeld vorerst die Möglichkeit, sich per VideoIdent legitimieren zu können, weil es Zeit braucht, eine solche Anpassung umzusetzen.