Newsbeitrag vom 23.09.2016

Nach Abmahnung: Postbank will zu ihrem Versprechen stehen

Als die Postbank in der zweiten Augusthälfte die Einführung des Kontoführungsentgelts ankündigte, wollte sie keinerlei Ausnahmen machen. Von November an sollten alle Kontoinhaber beim "Giro plus" eine Pauschale von monatlich EUR 3,90 zahlen, auch diejenigen, die ihr Girokonto im Rahmen eines Aktionsangebots eröffnet hatten. Eine fragliche Vorgehensweise, weil die Postbank in vielen der Aktionsangebote bis vor wenigen Monaten noch eine dauerhaft gebührenfreie Kontoführung zusagte. Die Verbraucherzentrale Hamburg war der Auffassung, dies gehe auf diese Art und Weise nicht. Deshalb mahnte sie die Postbank ab. Diese gab nun nach den Angaben der Verbraucherschützer die eingeforderte Verpflichtungserklärung ab, zukünftig kein Kontoführungsentgelt bei diesen Verträgen zu verlangen. Die individuelle Vereinbarung habe Vorrang vor einer gegebenenfalls über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigten Preiserhöhung. Wenn die betreffenden Kunden das Entgelt zahlen sollen, wäre der richtige Weg gewesen, mit ihnen einen neuen Vertrag zu schließen, so die Verbraucherzentrale. In dem abgemahnten Musterfall hatte eine Kundin am 31.12.15 über ein Aktionsangebot eröffnet, ein aussagekräftiger Text ist auf Seite 4 ihres Eröffnungsantrags unter der Rubrik "Besondere Merkmale" enthalten. Die Verbraucherzentrale Hamburg zeigt den Ausschnitt auf ihrer Internetseite, die Formulierung lautet: "Sie zahlen für die beleglose Kontoführung des Girokontos dauerhaft und bedingungslos kein Entgelt. Eröffnen Sie ein Postbank Giro plus, so erhalten Sie bis zu 250 Euro Prämie. Einzelheiten zum Prämienerhalt entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen." Die Verbraucherzentrale rät den Kunden, bei denen das entsprechend schriftlich im Vertrag festgehalten ist, im November zu prüfen, ob sich die Postbank daran hält. Zieht die Bank trotz ihrer abgegebenen Verpflichtungserklärung das Entgelt ein, droht ihr eine hohe Vertragsstrafe. Die Verbraucherzentrale Hamburg bittet Postbank-Kunden, diesbezügliche Verstöße am besten per E-Mail an info@vzhh.de zu melden. Die Postbank geht in ihrer FAQ unter www.postbank.de/kontowelt nun auch auf diese Konstellation ein. Sollte sich der Kunde nicht sicher sein, ob die Bedingung auf ihn zutrifft, kann er seinen Vertrag vorab von ihr per E-Mail an direkt@postbank.de prüfen lassen.

Entscheidend soll offenbar sein, ob das Versprechen im Vertrag abgedruckt ist oder nur auf der Produktseite stand. Denn die Postbank antwortet weiterhin abschlägig in einem anderen Punkt der FAQ, bei der sie die Frage so an sich stellt: "Ich habe das Konto im Rahmen einer Aktion abgeschlossen, da wurde mir ein kostenloses Konto versprochen. Wieso muss ich jetzt zahlen?" Ein Sonderfall bleiben die Tchibo-Konten. Mit dem Kaffeeröster Tchibo warb die Postbank damit, dass für alle Zeiten keine Gebühr für die Kontoführung anfällt. Hier sah die Postbank schon früher ein, dass sich das neue Preismodell nicht durchsetzen lässt. Die Kontoführung bleibt bei Tchibo-Konten unentgeltlich, wenn der Kontoinhaber der Preiseinführung widerspricht. In den FAQ schreibt die Bank, man solle formlos mit dem Vermerk "Tchibo" widersprechen. Die Ausgangsbasis ist also bei den Aktionskonten mitunter ähnlich, wobei die eine Kundengruppe nichts zu tun braucht, eine andere muss widersprechen, und ansonsten wird auf die Argumentation zu den veränderten Marktbedingungen verwiesen.