Festzinsanlage: Vergleich
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NIBC: Voraussetzung für das Festgeld ist das kostenlose "Mehr.Zins.Konto" (Tagesgeld) der NIBC als Verrechnungskonto. Dieses Verrechnungskonto kann direkt miteröffnet werden.
akf bank: Voraussetzung für das Produkt "renditefinanz-Festgeld" ist das kostenlose Tagesgeldkonto der akf bank als Verrechnungskonto. Dieses Verrechnungskonto kann direkt miteröffnet werden. Durch die Eröffnung des Festgelds entfällt die Mindestanlage auf dem Tagesgeldkonto.
NIBC: Das "Kombigeld" erlaubt jederzeit Verfügungen bis zu 50% des ursprünglich angelegten Betrags. Technisch besteht das Kombigeld aus zwei Konten, dem Kombi.Kapital.Konto und dem Kombi.Zins.Konto. Der Anlagebetrag wird auf beide Konten zu je 50% aufgeteilt. Die Verfügungen sind per Online-Banking ausschließlich vom Kombi.Zins.Konto möglich. Nachträgliche Einzahlungen sind auf keinem der beiden Konten erlaubt.
NIBC: Voraussetzung für das Produkt "Kombigeld" ist das kostenlose "Mehr.Zins.Konto" (Tagesgeld) der NIBC als Verrechnungskonto. Dieses Verrechnungskonto kann direkt miteröffnet werden.
DKB: Angegeben sind die Nominalzinsen. Beim "Festzins" werden Zinsen vierteljährlich gutgeschrieben. Die daraus resultierende jährliche Rendite liegt etwas höher.
DKB: Beim Produkt "Festzins" kann eine Anlage nur online über das bei der DKB geführte Girokonto erfolgen. Dieses Girokonto wird nur unter Bedingungen gebührenfrei geführt, es muss bereits bestehen bzw. zuerst eröffnet werden.
IKB Deutsche Industriebank: Die IKB Deutsche Industriebank richtet bei Kontoeröffnung lediglich ein kostenloses, unverzinstes Stammkonto ein, das dem Zahlungsverkehr dient. Die Eröffnung des "FestgeldFlex" sowie die Anlage des Geldes kann der Kunde erst im Anschluss über das Online-Banking veranlassen. Auch die Zinszahlung und die Auszahlung am Laufzeitende erfolgen auf das Stammkonto. Auf dem Stammkonto ist für Guthabenteile größer EUR 250.000 ein Negativzins zu zahlen.
IKB Deutsche Industriebank: Das "FestgeldFlex" erlaubt jederzeit Verfügungen bis zu 50 Prozent des ursprünglich angelegten Betrags. Nachträgliche Einzahlungen sind nicht erlaubt.