3,50% Sonderzins und 3,50% Cashback
Die BBVA bietet Neukunden bei erstmaliger Eröffnung nach wie vor einen hohen Sonderzins und einen hohen Cashback, die Bedingungen wurden seit Marktstart jedoch mehrmals geändert. Wer ab 1.7.26 erstmals ein Girokonto bei BBVA eröffnet, erhält für die ersten sechs Monate 3,50% p. a. auf Guthabenteile bis EUR 200.000. Für den Teil zwischen EUR 200.000 und EUR 500.000 gelten in diesem Zeitraum 2,25% p. a., darüber hinausgehende Beträge bleiben unverzinst. Das sind jedoch Betragsangaben, die ohnehin weit über der hier zugeordneten spanischen Einlagensicherung von EUR 100.000 je Einleger liegen. Im Preis- und Leistungsverzeichnis heißt es mit Bezug auf den Zeitraum: "Der Zeitraum von 6 Monaten beginnt mit dem Tag der Eröffnung des Girokontos und endet am letzten Tag des sechsten darauf folgenden Kalendermonats." Da es in dieser Weise bis zum Ende des Kalendermonats läuft, erhält man bei einer Kontoeröffnung direkt am Monatsanfang die längstmögliche Sonderverzinsung – im Optimalfall gemäß der Formulierung fast sieben Monate. Verzinst wird das Guthaben auf dem Girokonto zuzüglich des Guthabens in der optionalen Sparbox, sofern diese aktiv ist. Die Zinsen werden monatlich auf dem Girokonto gutgeschrieben.
Zusätzlich gewährt die BBVA für sechs Monate 3,50% Cashback auf Einkäufe mit der Debit-Mastercard, begrenzt auf einen monatlichen Einkaufswert von EUR 350,00. Daraus ergeben sich höchstens EUR 12,25 im Monat und EUR 73,50 über den gesamten sechsmonatigen Zeitraum, während BBVA selbst den Gesamtbetrag mit EUR 73,00 abgerundet angibt. Der Cashback-Zeitraum beginnt nicht mit der Kontoeröffnung, sondern mit der ersten Kartenzahlung, die binnen 90 Tagen nach Eröffnung erfolgen muss; die Gutschrift erfolgt monatlich direkt auf dem Girokonto, ohne Punktesystem. Ausgeschlossen sind dieselben Umsatzarten wie beim Zinsbonus. Ein Enddatum für das Eröffnungsangebot nennt die Bank nicht.
Nach Ablauf der sechs Monate greift ohne weiteres Zutun eine variable Standardverzinsung, die derzeit mit 2,25% für Guthabenteile bis EUR 500.000 ausgewiesen ist bzw. mit 2,75% p. a. unter der Voraussetzung, dass monatlich ein entsprechend gekennzeichneter Gehalts- oder Renteneingang auf dem Konto eingeht oder mit BBVA-Debit- und -Kreditkarte zusammen mindestens EUR 1.500 im Monat gezahlt werden. Eigenüberweisungen und Überweisungen von Privatpersonen erkennt die Bank nicht als Gehaltseingang an. Bei den Kartenumsätzen zählt sie bei der Debitkarte alle Käufe ab dem Monatsersten abzüglich Rückerstattungen, bei der Kreditkarte die Umsätze der jeweiligen Monatsabrechnung; ausgenommen bleiben Zahlungen zugunsten von Finanzunternehmen und Banken, Kryptowährungen, Glücksspiel und Wetten, Zahlungen an Inkassounternehmen sowie Bargeldabhebungen. Die Anhebung auf 2,75% p. a. ist ungleich verteilt: Wer ohnehin sein Gehalt umleitet, bekommt den Bonus praktisch geschenkt; wer ihn über EUR 1.500 monatlichen Kartenumsatz erarbeitet, lenkt EUR 18.000 im Jahr über BBVA-Karten und erhält bei EUR 10.000 Kontoguthaben dafür EUR 50,00 - gemessen am Umsatz 0,28% und damit weniger, als gängige Cashback-Karten zahlen.
Die variablen Standardsätze überprüft BBVA quartalsweise, vertraglich garantiert sind auf dem Girokonto nach Ablauf der Sonderverzinsung für viereinhalb weitere Jahre lediglich 25% des jeweils geltenden Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität. Und gegenzurechnen ist die Klausel, dass BBVA bei Kontoschließung für den laufenden Monat keinen Guthabenzins zahlt.