EUR 150,00 Geldprämie und Tagesgeld-Sonderzins
Seit 1.10.24 gilt bei comdirect aus Anlass ihres 30. Geburtstags zu allen angebotenen Girokontomodellen ein aufgebessertes Angebot für Giro-Neukunden, mit EUR 150,00 Geldprämie und einem erhöhten Sonderzins für Tagesgeld. Das genaue Datum des 30. Geburtstags ist der 5.12.24, auf dieses Datum ist das Enddatum der Aktion gelegt.
Die Geldprämie von EUR 150,00 wird in fünf monatlichen Teilbeträgen zu je EUR 30,00 ausgezahlt – ein symbolischer Bezug auf den Geburtstag. Um für die Geldprämie berechtigt zu sein, müssen Neukunden in jedem der ersten fünf Monate nach Kontoeröffnung mindestens drei Transaktionen über jeweils mindestens EUR 25,00 auf dem Girokonto tätigen. Als Transaktionen zählen Überweisungen, Ein- und Auszahlungen, Lastschriftabbuchungen und das Bargeldabheben am Automaten. Darüber hinaus gehört zu den Bedingungen, der Übermittlung von Werbung per E-Mail durch die Commerzbank AG im Kontoantrag einzuwilligen und die Einwilligung bis zum Erhalt der fünften Teilprämie nicht zu widerrufen. Die erstellten Antragsunterlagen zur Kontoeröffnung müssen vollständig bis spätestens 12.12.24 bei comdirect eingehen. Die jeweilige Teilprämie schreibt comdirect, nachdem die Transaktionen für den Monat erreicht wurden, im Folgemonat gut. Aus den veröffentlichten Bedingungen geht nicht eindeutig hervor, ob comdirect bereits gutgeschriebene Teilprämien zurückfordert, wenn die Transaktionen zwar zu Beginn, aber nicht in allen fünf Monaten durchgeführt werden oder die Werbeeinwilligung widerrufen wird. comdirect behält sich vor, das Angebot anzupassen oder vorzeitig zu beenden. Als Neukunde zählt, wer in den vergangenen sechs Monaten kein Girokonto bei comdirect hatte.
Zusätzlich können Neukunden auf dem optionalen Tagesgeldkonto einen erhöhten Sonderzins von 3,00% p. a. statt 2,75% p. a. erhalten, sofern das Tagesgeld über das Eröffnungsangebot zum Girokonto bei comdirect dazueröffnet wird. Der Sonderzins wird auf Guthabenteile bis eine Million Euro für die ersten 30 Wochen gewährt.