Tagesgeld-Sonderzins von 4,25% p. a. in 30-Tage-Zyklen
Revolut zahlt Neukunden, die ab 18.8.26 ein privates Girokonto eröffnen und dazu das Tagesgeldkonto freischalten, dort einen Sonderzins von 4,25% p. a. auf Guthabenteile bis EUR 25.000. Das Tagesgeldkonto ist ein Unterkonto des Girokontos und ohne dieses nicht zu haben; ein kostenpflichtiges Abo verlangt Revolut nicht, das kostenlose Standardabo genügt. Der Sonderzins läuft nicht vier Monate am Stück, sondern in bis zu vier Zyklen von je 30 Tagen, die innerhalb von 120 Tagen nach Eröffnung des Tagesgeldkontos beginnen müssen. Nur der erste Zyklus ist bedingungsfrei. Jeden weiteren löst der Kunde aus, indem er im laufenden Zyklus drei Kartenzahlungen von jeweils mindestens EUR 5,00 mit der Karte des Girokontos tätigt. Verfehlt er das, gilt ab dem folgenden Zyklus der Zins seines Abos, bis drei anrechenbare Zahlungen binnen 30 aufeinanderfolgenden Tagen den Sonderzins erneut auslösen. Ein Enddatum nennt Revolut nicht: Die Aktion gilt "bis auf Weiteres" und kann für künftige Teilnehmer jederzeit eingestellt werden.
Die Aktion gilt in allen Kontomodellen: "Standard" ohne Grundpreis, "Plus" für EUR 2,99 und "Premium" für EUR 8,99 monatlich, ebenso "Metal" für EUR 15,99 und "Ultra" für EUR 65,00. Zinsen entstehen erst, wenn der Abgleich der Steuer-ID mit dem Bundeszentralamt für Steuern gelingt. Die Zyklusuhr läuft indes ab der Kontoeröffnung; ein verzögerter Abgleich verkürzt den verzinsten Zeitraum. Nach Ablauf der 120 Tage, in nicht erreichten Zyklen und für Guthabenteile über EUR 25.000 gilt der Zins des jeweiligen Abos: in Standard und Plus 2,25% p. a. bis EUR 5.000 und 1,25% p. a. darüber, in Premium 2,25% p. a. bis EUR 10.000 und 1,50% p. a. darüber, in Metal 2,25% p. a. ohne Staffel, in Ultra 2,50% p. a. bis EUR 100.000 und 2,25% p. a. darüber. Revolut schreibt die Zinsen täglich gut.
Als Neukunde gilt, wer volljährig ist, seinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland hat und weder aktuell noch früher ein Privatkonto bei einem Unternehmen der Revolut-Gruppe besaß; ehemalige Kunden bleiben dauerhaft ausgeschlossen. Die Registrierung muss ab dem 18.8.26 erfolgen, das Tagesgeldkonto ist innerhalb von 30 Tagen nach bestandener Identitätsprüfung zu eröffnen. Anrechenbar sind nur echte Kartenzahlungen. Nicht mitgezählt werden unter anderem Bargeldabhebungen, Überweisungen, Aufladungen digitaler Wallets, Prepaid- und Geschenkkarten, Krypto- und Anlagegeschäfte, Versorgungsleistungen, Bildung, Steuern, Bußgelder, Parken, Finanz- und professionelle Dienstleistungen, Glücksspiel und erstattete Umsätze, ebenso wenig Zahlungen mit Karten von Gemeinschafts-, Pro- und Kids-&-Teens-Konten. Bei Verstößen rechnet die Bank auf den Abo-Zins zurück und zieht die Differenz per Lastschrift vom Hauptkonto ein; wird das Privat- oder das Tagesgeldkonto geschlossen oder gesperrt, endet der Anspruch. Die Guthaben seit dem 4.8.26 eröffneter Tagesgeldkonten liegen auf einem Sammeltreuhandkonto bei der Deutsche Bank AG und fallen unter die gesetzliche Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bis EUR 100.000 je Einleger, zusammengerechnet mit eigenen Einlagen bei der Deutschen Bank oder ihren Marken wie der Postbank. Das gilt, solange die Vereinbarung zwischen Revolut und der Deutschen Bank besteht; endet sie, fällt das Tagesgeld nach den AGB in die litauische Sicherung zurück. Das Girokonto selbst bleibt ohnehin bei der Revolut Bank UAB und damit im litauischen Sicherungssystem.
Eine kurze EinordnungEs ist nicht in erster Linie ein Tagesgeldangebot, sondern ein Eröffnungsangebot, mit dem Revolut echte Neukunden gewinnen möchte, für das Girokonto und das Bezahlen im Handel. Der Ausschlusskatalog streicht dabei gerade die planbaren Zahlungen für Strom, Steuern, Bildung oder Parken und lässt den Konsum übrig. Über die Kartenumsätze vereinnahmt der Kartenherausgeber Entgelte, die die Aktion teilweise schon während der ersten Monate gegenfinanzieren.