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Axel-Springer-Platz 3
20355 Hamburg
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Ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (gesetzliche Einlagensicherung) und dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. (freiwillige Einlagensicherung) angeschlossen.
Über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH sind je privatem Einleger und zugeordnetem Kreditinstitut Einlagen bis EUR 100.000 abgesichert. Über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. sind darüber hinaus Einlagen gesichert, für private Einleger jeweils bis 8,75 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank, bei einer Obergrenze von drei Millionen Euro. Zur Otto M. Schröder Bank AG sind es konkret drei Millionen Euro je privatem Einleger (Stand: 8.1.25). Die individuelle Sicherungsgrenze kann auch im Internet unter einlagensicherungsfonds.de abgefragt werden. Zum Januar 2030 sinkt die allgemeine Obergrenze bei privaten Einlegern auf eine Million Euro. Der Schutz des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. beginnt dort, wo die gesetzliche Sicherung aufhört. Er übernimmt im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Instituts die Einlagenteile, welche die gesetzliche Mindestabsicherung übersteigen, bis zur Sicherungsgrenze.