Newsbeitrag vom 10.06.2010

Verbraucherkreditrichtlinie in der Umsetzung

Am Freitag wird das nationale Gesetz zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie verbindlich. Die Kreditwirtschaft muss ihren Privatkunden dann eine Reihe zusätzlicher Informationen zukommen lassen. Das Gesetz wurde mit dem Ziel verfasst, einen echten Binnenmarkt herzustellen und den Schutz der Konsumenten zu stärken. So muss vor Vertragsabschluss ein Formular mit genauer Definition der Kreditbedingungen ausgehändigt werden. Hierzu nutzen die meisten Banken ein einheitliches Muster. Je nachdem, ob es sich um einen Ratenkredit, eine Überziehungsmöglichkeit oder einen Hypothekenkredit handelt, variieren die dort anzugebenden Informationen, um den Besonderheiten jeder Kreditart gerecht zu werden. Im Gesetzestext wurden neue Begriffe verwendet, die sich allgemein durchsetzen werden. Aus dem bisherigen "Nominalzins" wird der "Sollzins", aus der "Zinsfestschreibung" die "Sollzinsbindung" und aus dem "anfänglichen effektiven Jahreszins" der "Effektivzins". Auch die Werbung ist reglementiert. Enthält eine Werbung für Verbraucherkredite konkrete Zahlenangaben, so sind diese mit grundlegenden Standardinformationen zu ergänzen und für Nachvollziehbarkeit zu sorgen. Bonitätsabhängige Zinsangebote bremst die Zwei-Drittel-Regelung aus: Der Kunde darf erwarten, dass das Kreditinstitut in mindestens zwei Dritteln der aufgrund der Werbung zustande kommenden Verträge zum angegebenen oder einem niedrigeren Effektivzins abschließen wird. Institute wie SEB und VON ESSEN Bank geben deshalb den Zins nach der Zwei-Drittel-Regelung in ihren Kreditrechnern an. Beim "extrakredit" verwendet VON ESSEN Bank hier nun einen Beispielzins von effektiv 12,90%. Zuvor rechnete man das Beispiel mit 7,90% aus - beachtliche 5,00% weniger. Andere nennen weiterhin die Zinssätze mit Formulierungen wie "ab 7,90%" und führen in einem einzigen repräsentativen Beispielfall dann Effektiv- und Sollzins nach der Zwei-Drittel-Regelung auf. Die unterschiedliche Darstellung führt bei bonitätsabhängigen Angeboten deshalb weiterhin zu Undurchsichtigkeit. Ikano Bank schwenkt in ihrer Zinspolitik zumindest teilweise um, macht für Beamte den Zins nicht mehr von der Bonität abhängig. In einer Aktion ab 21.6.10 wird es zudem für alle bei gewissen Laufzeiten und Beträgen Festzinsangebote geben.

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie räumte den Mitgliedsstaaten ein, in den nationalen Bestimmungen über die Anforderungen hinauszugehen. Ein vollkommen einheitlicher Binnenmarkt wurde deshalb nicht erreicht. In Deutschland betrifft das Gesetz nicht nur Verbraucherkredite von EUR 200 bis EUR 75.000, wie es die europäische Richtlinie vorgab, sondern enthält keine betragliche Höchstgrenze und bezieht auch Hypothekenkredite mit ein. Zu Hypothekenkrediten bestehen allerdings Ausnahmen. Auch die Bereiche Widerruf, vorzeitige Rückzahlung und Entschädigung sowie die Berechnung des Effektivzinses wurden harmonisiert. Neu in Deutschland ist insbesondere die Regelung der vorzeitigen Rückzahlung. Kredite, die ab 11.6.10 geschlossen werden, eine feste Laufzeit haben und nicht hypothekarisch gesichert sind, darf der Verbraucher jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, wobei der Kreditgeber eine Entschädigung verlangen darf. Diese ist auf höchstens ein Prozent der vorzeitigen Rückzahlung beschränkt, bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf höchstens ein halbes Prozent. Des Weiteren besteht die Deckelung, dass die Entschädigung nicht die Zinsen, die bis zum Ende der Laufzeit angefallen wären, übersteigen darf.