Newsletter: Direktbanken.News 11/2015

Willkommen zu den monatlichen News von modern-banking.de


Themenüberblick
1. Number26 und Barzahlen.de machen Einzelhändler zu Bankschaltern
2. Ersatzkarte nach Sperrung darf Kunden nichts kosten
3. Amerikaner kaufen Visa Europe zurück
4. Zuschläge für Kartenzahlungen entfallen
5. Volkswagen Bank feiert mit 1,25% Tagesgeldzinsen und sorgt vor
6. Der monatliche Newsticker
7. Die Zinsentwicklung beim Tagesgeld
8. Die Zinsentwicklung bei den Festzinsanlagen




1. Number26 und Barzahlen.de machen Einzelhändler zu Bankschaltern
Zwei Berliner Fintech-Unternehmen arbeiten zusammen, Number26 und Barzahlen.de, um gemeinsam mit einer Neuheit im Banking aufwarten zu können: mit einer Einzahlungs- und Abhebemöglichkeit ohne Karte bei Supermärkten und deutschlandweit vertretenen Filialisten. Für Number26-Kontoinhaber heißt der seit 22.10.15 verfügbare Service Cash26. Nach eigenen Angaben hat Number26 in den ersten acht Monaten bereits 50.000 Kunden gewonnen. Diese stellte das Geldabheben von ihrem Konto schon bislang nicht vor Probleme, denn mit der enthaltenen Mastercard ist das weltweit kostenfrei möglich. Einzahlen ist jedoch eine neue Funktionalität. Zurzeit funktioniert Cash26 an den Kassen bei rund 3.000 Akzeptanzstellen, und zwar über einen Barcode, der mit der neuesten Version der Smartphone-App von Number26 generiert werden kann. Teilnehmende Händler sind real, PENNY, Budni, Ludwig, Eckert, Adams, ONExpress und Barbarino. Noch nicht dabei ist der wichtigste Partner von Barzahlen.de, dm-drogerie markt. Auch die Shops von Telekom und mobilcom-debitel fehlen. Die Verfügbarkeit soll perspektivisch auf alle rund 6.000 Akzeptanzstellen ausgebaut werden, mit denen Barzahlen.de zusammenarbeitet. Einkaufen und Bargeldversorgung zu verbinden, dieser Teil der Idee ist nicht neu. Jeder kann mit seiner girocard seit vielen Jahren bei EDEKA, Netto Marken-Discount, REWE, Penny und einigen regionalen Märkten von seinem Girokonto abheben. Dabei müssen aber für mindestens EUR 20,00 Waren im Einkaufswagen liegen. Und Einzahlen ist auf diesem Weg nicht möglich. Der Ablauf mit der Number26-App ist der Folgende: Der Kunde wählt in der App den Ein- bzw. Auszahlungsbetrag und erhält nach Eingabe der PIN einen Barcode. Er wird an der Kasse vorgezeigt und gescannt. Im gleichen Augenblick wird die Transaktion in den Kontoumsätzen angezeigt. Der Barcode lässt sich unpraktischerweise nicht offline speichern, die App und damit Cash26 benötigen eine bestehende Internetverbindung. Wird der erstellte Barcode nicht innerhalb von 24 Stunden verwendet, kommt es automatisch zum Abbruch, ein für die Auszahlung zuvor blockierter Betrag wird freigegeben. Pro Transaktion kann in Höhe von EUR 50,00 bis EUR 999,00 eingezahlt werden. Auszahlungen sind ohne Mindestbetrag bis EUR 300,00 pro Transaktion möglich. Des Weiteren gilt für Ein- wie auch Auszahlungen ein Limit von jeweils EUR 999,00 pro 24 Stunden. Der Service basiert hauptsächlich auf der Technik und der Infrastruktur von Barzahler.de. Barzahler.de plant, ab Anfang 2016 auch Kooperationen mit Banken einzugehen, wie jetzt mit Number26. In dem Zusammenhang: Number26 hatte offenbar einen Kostenfaktor bei der Angebotskalkulation des komplett gebührenfreien Girokontos unterschätzt. Immer wenn die Kunden mit der Mastercard an einem Bankautomaten Geld abheben, wird eine Gebühr für die Berliner fällig. Einige Kunden, die oft kleine Beträge am Automaten ziehen, berichteten, dass sie kürzlich von Number26 mit einer ungewöhnlichen Bitte per E-Mail angeschrieben wurden, die Abhebungen möglichst zu einem größeren Betrag zusammenzufassen. Auch für Barzahlen.de muss Number26 eine Gebühr leisten, dem Bekunden nach ist sie niedriger.
Barzahlen.de ist eigentlich eine Zahlart, die seit Anfang 2013 jeder in Deutschland in Online-Shops nutzen kann - ohne Registrierung, ohne Angabe von Bankdaten und ohne Bonitätsprüfung durch eine Auskunftei, aber mit relativ hohem Zeitaufwand. Man bezahlt dabei im stationären Handel, der selbst durch mehr Kundenverkehr profitiert. Der Nutzer erhält nach seiner Internet-Bestellung einen Zahlschein per E-Mail mit Barcode zum Ausdrucken, alternativ eine SMS mit 13-stelligem Zahlencode. Damit ausgerüstet kann er die Rechnung in einer der Einzelhandelspartnerfilialen begleichen, in bar oder oft auch mit Bank- oder Kreditkarte. Für die Nutzer ist die Zahlart kostenfrei, sie kommt der Vorkasse gleich. Der Online-Händler, der die Zahlart anbietet, trägt die Transaktionskosten. Ihm wird die erfolgte Zahlung zum zeitnahen Versand der Ware bestätigt. Bei Käufen im Internet kommt es bekanntermaßen zu Retouren, und der eingespielte Ablauf für die Rückzahlung des Kaufpreises über Barzahlen.de entspricht der jetzigen Funktion der Abhebemöglichkeit.

2. Ersatzkarte nach Sperrung darf Kunden nichts kosten
Wenn wegen Verlust oder Diebstahl die Zahlkarte gesperrt wurde, müssen Banken die Ersatzkarte kostenfrei bereitstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz am 20.10.15 in einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Postbank (Az.: XI ZR 166/14). Anlass der Klage auf Unterlassung war eine Gebühr von EUR 15,00, die gemäß Preisverzeichnis der Postbank für eine auf Wunsch des Kunden ausgestellte Ersatzkarte anfällt. Die Gebühr ist "nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat", heißt es dort. Es ist eine übliche Klausel, sehr viele Banken verwenden sie oder eine ähnliche. Kostenfrei war die Ersatzkarte demnach nur dann, wenn die Bank von sich aus die Karte austauschen wollte oder musste. Die zwei Vorinstanzen, das Landgericht und das Oberlandesgericht in Köln, hatten die Preisklausel noch gebilligt. Wenn eine Karte verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, ist der Kunde verpflichtet, dies seiner Bank unverzüglich mitzuteilen. Diese muss die Karte daraufhin aus Sicherheitsgründen sperren, damit Unbefugte nicht auf das Konto zugreifen können. Dass dem Kunden eine neue Karte ausgestellt und übergeben werden muss, ist Folge der Sperrung. Die Richter am BGH sagen: Nach § 675k Abs. 2 Satz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - dort sind Zahlungsdienste geregelt - ist das eine gesetzliche Nebenpflicht des Zahlungsdienstleisters, sofern eine einfache Entsperrung nicht möglich ist. Weil im Gesetz nichts davon steht, dass für die Erfüllung der Nebenpflicht Geld verlangt werden darf, ist "eine Differenzierung nach Verantwortungsbereichen", wie sie die Postbank vornimmt, hier ohne Grundlage. Die Postbank darf die Kunden deshalb nicht zur Kasse bitten. Betroffene anderer Banken können sich nun auf das Urteil berufen. Die Zahlungsrichtlinie im BGB bezieht sich allgemein auf Zahlkarten von Finanzdienstleistern, also sowohl auf Bank- als auch auf Kreditkarten. Es gibt noch weitere Fälle, in denen man Ersatz benötigt, zum Beispiel die Karte geht kaputt oder man wechselt durch Heirat den Namen. Auf diese Fälle wurde in der Begründung des Urteils nicht eingegangen. Der Zusammenschluss der fünf Bankenverbände, die Deutsche Kreditwirtschaft, warnte davor, bei der Auslegung zu verallgemeinern, für den Vorgang Ersatzkarte sei ein Entgelt nicht generell verboten worden. Aus Verbrauchersicht ist das Urteil zwiespältig, es unterbindet die verursachergerechte Bepreisung. Die Kosten werden durch Querfinanzierung umgelegt, auch auf diejenigen, die nichts verlieren. Sinnwidrig benachteiligt werden in der Rechtsprechung nach derzeitigem Stand außerdem Kunden, die eine Ersatzkarte brauchen, aber nicht vorgeben, dass die alte abhandengekommen ist.

3. Amerikaner kaufen Visa Europe zurück
Der US-Kreditkartenanbieter Visa steht vor dem teuersten Zukauf seiner Firmengeschichte, für das vor Jahren abgespaltene Europa-Geschäft liegen bis zu 21,2 Milliarden Euro auf dem Tisch. Die Verwaltungsräte beider Unternehmen stimmten einstimmig für ein Zusammengehen, wie Visa und Visa Europe am 2.11.15 informierten. 16,5 Milliarden Euro sollen sofort in bar und in Aktien fließen. Abhängig vom Erreichen bestimmter Ertragsziele, können zusätzlich bis zu 4,7 Milliarden Euro fällig werden. Der US-Konzern, zu dem die weltweiten Aktivitäten gehören mit Ausnahme des eigenständig operierenden europäischen Geschäfts, hatte sich 2007 vor seinem Börsengang von diesem getrennt. Seither verbinden beide Seiten eine enge Kooperation und ein unwiderruflicher und unbefristeter Lizenzvertrag. Visa Europe hat seinen Sitz in Großbritannien und gehört den mehreren Tausend europäischen Banken und Finanzdienstleistern, die Visa-Kreditkarten herausgeben. Visa Europe vermarktete sich bislang als Mitgliedsorganisation und europäisches Zahlungssystem, weshalb auch die Debitkarten (V PAY) nur auf dem alten Kontinent und in einigen Anrainerstaaten des Mittelmeers Akzeptanz finden. Der US-Konzern erhofft sich, dass die neue Größe und die Bildung eines globalen Konzerns im Konkurrenzkampf mit dem Rivalen Mastercard helfen. Ebenso wird den Verbrauchern in Europa der Deal als gut für sie verkauft, weil Innovationen wie das kontaktlose Bezahlen nun schneller kämen und europäische Datenzentren erhalten bleiben sollen. Die Planung sieht vor, dass die Transaktion nach der noch ausstehenden behördlichen Genehmigung im dritten Geschäftsquartal des Jahres 2016 abgeschlossen sein wird. Bei der Trennung war den Europäern eine Verkaufsoption eingeräumt worden. Demnach muss die Mutter die Tochter zurückkaufen, falls vier von fünf Mitgliedern im Verwaltungsrat dafür stimmen. Zeitplan und ein sich nach einer Formel zu bestimmender Preis waren damals festgelegt worden. Möglicherweise hatten die Amerikaner aufgrund dieser vertraglichen Regelungen gar keine andere Wahl, jedenfalls zahlen sie für das margenschwächere europäische Geschäft einen respektablen Preis. Wegen der strengen regulatorischen Vorschriften zu den erlaubten Gebühren erzielt Visa Europe weniger Umsatz bei jeder Zahlungsabwicklung. Am Verkaufserlös werden die britischen Geldhäuser den größten Anteil bekommen, er wird zusammen auf rund 40 Prozent geschätzt. Bei den deutschen Instituten fällt er deutlich geringer aus, denn zumeist zahlen die deutschen Verbraucher bar oder ziehen die Bankkarte der Kreditkarte vor. Die Anteile richten sich nach dem Umsatz mit Visa-Kreditkarten, den die einzelnen Mitglieder beisteuern.

4. Zuschläge für Kartenzahlungen entfallen
Wer heute mit Kreditkarte einen Flug bucht, ein Bahnticket oder einen Online-Kauf bezahlt, bekommt nicht selten einen Zuschlag für die Zahlungsart aufgebrummt. Diese Praxis wird bald der Vergangenheit angehören, das Europaparlament hat am 8.10.15 in Straßburg den überarbeiteten Richtlinien des zweiten Teils der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) zugestimmt. Elektronische Zahlungen sollen für Verbraucher in Europa zuverlässiger und kostengünstiger werden. Zugleich sollen die Verbraucher eine große Auswahl an Zahlungsweisen haben und von den neuesten Entwicklungen profitieren. Das Verbot der Zuschläge soll laut EU-Richtlinie allerdings nur für Karten-Typen gelten, die unter die Regulierung der ab 9.12.15 gültigen Interbankenentgeltverordnung fallen. Damit greift das Verbot lediglich bei den sogenannten "Mehr-Parteien-Karten", bei denen mindestens zwei Banken involviert sind - die Bank des Händlers und die des Kunden - so wie es bei Mastercard- und Visa-Kreditkarten der Fall ist. Mastercard und Visa dominieren mit einem Anteil von zusammen 90 Prozent den Kreditkartenmarkt. American Express und Diners bleiben von der Regulierung ausgenommen, weil sie ihre Karten selbst ausgeben. Firmenkarten bleiben ausgenommen, wenn sie direkt über das Firmenkonto abgerechnet werden. Über das Privatkonto des Mitarbeiters abgerechnete Firmenkarten werden dagegen reguliert. Neu ist unter anderem noch, dass der Kunde künftig einen konkreten Betrag absegnen muss, wenn sich etwa Autovermieter oder Hotels Zahlungen reservieren lassen, deren endgültige Höhe noch unbekannt ist. Auch weitet die EU die Regeln erstmals auf Bezahldienste wie "Sofortüberweisung" aus. Solche Dienstleister haben künftig bestimmte Anforderungen an die Authentifizierung und die Sicherheit zu erfüllen. So muss der Anbieter die Daten des Bankkunden nach dem Zahlungsvorgang sofort wieder löschen. Zudem steht er in der Haftung für Fehlbuchungen. Der EU-Ministerrat muss den gefundenen Kompromiss noch annehmen, dies gilt als Formalie. Die neuen Vorschriften sollen die einzelnen Staaten bis spätestens Ende 2017 in nationales Recht umsetzen. Denkbar wäre, dass einzelne Staaten das Verbot der Zuschläge auf sämtliche Kreditkarten ausdehnen.
Die sogenannten Interbankenentgelte für Bank- und Kreditkarten waren der Grund für die Zuschläge, speziell bei den für den Empfänger teuren Kreditkartenzahlungen. Die EU hat sie durch die ab 9.12.15 geltende Verordnung bereits stark begrenzt: Ab dann greift für Kreditkarten ein Kostenlimit von 0,3 Prozent des Zahlbetrags, für Debitkarten 0,2 Prozent. Diese Gebühr zieht die Bank des Kunden dem Händler vom Zahlbetrag ab, wenn der Verbraucher per Karte zahlt. Das bekommen letztlich alle Kunden zu spüren, weil der Händler oder Dienstleister die Kosten in die Endpreise einkalkuliert. Das Europaparlament geht davon aus, dass die Einsparungen an die Kunden weitergegeben werden. Den Kreditkartengesellschaften brechen die Einnahmen weg. Deshalb ist aber auch davon auszugehen - das zeigten schon die letzten Monate - dass bei den Kreditkarten die Jahresgebühren steigen und Leistungen gestrichen werden.

5. Volkswagen Bank feiert mit 1,25% Tagesgeldzinsen und sorgt vor
Tagesgeldanlegern bietet sich eine der besten Gelegenheiten seit Langem, einen ordentlichen Zins mit Zinsgarantie zu bekommen. Die Volkswagen Bank hat nämlich für Abschlüsse ab 7.10.15 den Neukundenzins auf 1,25% p. a. angehoben und den Betrag, für den er gilt, auf hohe EUR 100.000. Die Zinsgarantie lautet unverändert auf vier Monate. Im Eröffnungszeitraum von 14.7.15 bis 6.10.15 lag ihre Neukundenofferte bei 1,00% p. a. für Guthabenteile bis EUR 50.000. Hinter dem Komma steht die 25. Es ist offiziell ein Jubiläumsangebot, weil die Volkswagen Bank seit 25 Jahren - seit 1990 - als Direktbank auftritt, und zwar mit den Bankprodukten, die sich nicht um die Fahrzeugfinanzierung drehen. Zusätzliche Triebfeder, noch stärker auf Kundeneinlagen zu setzen, dürfte auch der Skandal um die manipulierten Diesel-Abgaswerte beim Autoriesen Volkswagen sein. Bei Volkswagen Financial Services, zu der die Marke Volkswagen Bank gehört, werden erhebliche Einbußen durch schlechtere Wiederverkaufswerte von Leasingfahrzeugen mit den EA-189-Motoren auflaufen, sie finanziert einen Großteil dieser Fahrzeuge und wird sie nach Ablauf der Leasingzeit zurückerhalten. Für die VW-Finanztochter hat sich deshalb die Refinanzierung über die Kreditmärkte bereits verteuert. Dass die Abgas-Affäre weite Kreise zieht, zeigt auch, dass Volkswagen Financial Services einen Einstellungsstopp bis zum Jahresende verhängte, ebenfalls sollen alle in diesem Jahr auslaufenden Verträge von Werkstudenten und Zeitarbeitern nicht verlängert werden.
Um die Einlagensicherheit müssen sich die Anleger aber nicht sorgen, EUR 100.000 je Einleger sind über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH abgesichert, des Weiteren ist Volkswagen Financial Services dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen. Als Neukunde zählt, wer in den letzten zwölf Monaten kein Tagesgeldkonto, Depot-Verrechnungskonto oder Kreditkartenkonto bei der Volkswagen Bank bzw. der Audi Bank unterhielt. Die Zinsen werden monatlich gutgeschrieben. Das Tagesgeldkonto kann auch für Minderjährige oder als Gemeinschaftskonto eröffnet werden. Die Standardverzinsung ist mit zurzeit 0,30% niedrig.

6. Der monatliche Newsticker
++ Wüstenrot hob am 1.11.15 den im Vormonat noch von EUR 80,00 auf EUR 50,00 abgesenkten Startbonus der Neukundenaktion an - auf EUR 100,00. Das Angebot soll bis 31.12.15 gelten. Die Bedingungen blieben unverändert: Um den Startbonus zu erhalten, sind monatliche Gehalts- oder Renteneingänge und eine aktive Kontonutzung mit monatlich mindestens fünf Abhebungen, Buchungen oder Überweisungen erforderlich. Bei Kunden im Alter ab 25 Jahren muss der Gehalts- oder Renteneingang in einem Betrag mindestens EUR 1.000 betragen, bei Kunden bis 24 Jahre genügen EUR 500,00 ++ die Postbank bietet Neukunden seit 2.11.15 online über eine Aktionsseite bei "Giro plus" und "Giro start direkt" wieder bis zu EUR 250,00 Prämie. Je einen Amazon-Gutschein über EUR 50,00 schenkt sie für die Kontoeröffnung, Nutzung als Gehaltskonto, Bewegung auf dem Konto und 12-monatige Treue. Zusätzlich sind EUR 50,00 in bar mit der fortlaufend betriebenen Freundschaftswerbung erhältlich. Normalerweise ist beim "Giro plus" der Postbank ein monatlicher Geldeingang von mindestens EUR 1.000 für die kostenlose Kontoführung notwendig, im Rahmen dieses Angebots nicht. Die Aktion lief zu unveränderten Bedingungen bereits im August. Für die einzelnen Aktionsbausteine müssen Voraussetzungen erfüllt werden, der Erhalt der Gutscheine ist unabhängig voneinander ++ Auszüge, Wertpapierabrechnungen und andere Dokumente konnte man bislang bei Consorsbank kostenfrei per Post erhalten, auch bei Nutzung des elektronischen Postfachs. Ab 1.1.16 werden bei postalischem Versand grundsätzlich die anfallenden Portokosten weitergegeben. Ein Zwangsversand wird nicht mehr erfolgen, wenn es versäumt wurde, einen online eingestellten Auszug innerhalb von vier Wochen abzurufen ++ die Targobank passte beim Brokerage ihre ETF-Aktion an: Es können nun 20 ausgewählte iShares-ETFs ohne Ordergebühren als Einmalanlage ab EUR 3.000 Gegenwert gekauft werden. Börsenplatzabhängige Entgelte und Fremdspesen kommen gegebenenfalls hinzu. Das Angebot gilt im Zeitraum 1.11.15 bis 31.12.15. Zuvor waren es lediglich 10 ETFs von iShares, die mit EUR 4,90 Ordergebühr gekauft werden konnten, der vergünstigte Preis galt bereits ab EUR 1.000 Gegenwert ++ NIBC Direct startete am 30.10.15 eine Übertragungsaktion, die dieses Mal nur auf gemanagte Fonds abzielt und erstmals eine Haltefrist vorsieht. Hat zum Bewertungsstichtag am 31.12.15 das von Fremdbanken übertragene Fondsvolumen einen Wert von mindestens EUR 10.000, erhält man EUR 50,00 als Geldprämie, bei einem Wert von mindestens EUR 15.000 stattdessen EUR 100,00. Berücksichtigt werden nur Fondsanteile, die in der aktuellen Fondsliste von NIBC Direct mit über 10.000 Fonds zu finden sind. Der Eröffnungsantrag von neuen Depotkunden muss dabei bis 27.11.15 vorliegen, nach Erhalt der Depotnummer ist das Depot im Online-Banking zu aktivieren, erst im Anschluss daran kann der Übertrag veranlasst werden. Bestehende Depotkunden können direkt das von NIBC Direct bereitgestellte Übertragungsformular ausfüllen und einsenden. Sofern aufgrund von vorherigen Übertragsaktionen eine Prämie von NIBC Direct gezahlt wurde, ist es nicht möglich, nochmals teilzunehmen ++ comdirect legte nochmals die Wertpapierübertragungsaktion auf, die im Juni lief. Sie gehört zu den am höchsten dotierten und bezieht sich auf alle gehandelten Wertpapiere. Neue und bestehende Kunden können im Zeitraum 15.10.15 bis 15.11.15 über das Aktionsformular teilnehmen. Es gibt drei Prämienstufen: EUR 100,00 Prämie ab einem Übertrag im Gegenwert von EUR 10.000, EUR 250,00 ab EUR 50.000 und EUR 500,00 ab EUR 100.000. Wer in den letzten sechs Monaten kein comdirect-Kunde gewesen ist, erhält zusätzlich EUR 100,00 bereits ab EUR 1.000 Übertragungsvolumen. Die Papiere müssen bis 31.12.15 eingehen und bis 30.6.16 im Depot bei comdirect bleiben ++ die Depotkunden der netbank erhielten am 6.10.15 ein Schreiben aus Augsburg, dass ihr Depot zur Augsburger Aktienbank übertragen wurde. Die Augsburger Aktienbank ist die neue netbank-Muttergesellschaft. Die Übertragung wurde den Kunden im Juli angekündigt. Von der Internetseite der netbank war das Depotangebot mit dem Relaunch der Website im Juni verschwunden, das Depot seitdem im Neugeschäft nicht mehr verfügbar ++ ING-DiBa ist an einem weiteren Meilenstein angelangt: eine Million Wertpapierdepots. ING-DiBa ist die erste Bank in Deutschland, die diese Zahl beim Online-Brokerage erreicht. Innerhalb von zehn Jahren hat sich die Anzahl der geführten Depots mehr als verdoppelt. Ende 2005 waren es bei ING-DiBa noch knapp über 458.000 Depots. Im Jahr 2015 kamen bisher fast 40.000 netto hinzu ++ ING-DiBa startete am 6.10.15 ihre bekannte Neukundenaktion mit wahlweise 20 Freetrades, innerhalb der ersten sechs Monate ab Depoteröffnung gültig, oder einer Gutschrift über EUR 20,00. Die Freetrades beziehen sich auf die eigene Orderprovision, beim börslichen Handel können zusätzlich Handelsplatzgebühren, Börsenentgelte oder Courtage anfallen. Die Aktion ist bis 30.11.15 angesetzt, sie lief zuletzt im Mai 2014 ++ die Valovis Bank stellte am 23.10.15 den Vertrieb von weiteren Produkten ein. Im Neugeschäft werden die "Mastercard select", die "Mastercard plus" und die "Prepaid Mastercard Swing" nicht weiter angeboten. Als Alternative wurden Kreditkarten der Targobank vorgeschlagen. Gleichfalls begann die Datenmigration in das Targobank-System, die Internetseite der Valovis Bank ist nun auf die der Targobank umgeleitet. Bestehende Karten behalten ihre Gültigkeit. Mit den bestehenden Zugangsdaten können sich die ehemaligen Valovis-Kunden im Online-Banking der Targobank einloggen. Die Targobank hatte das Privatkundensegment der Valovis Bank im Mai 2014 erworben, damals wurde eine Lizenz zur Nutzung der Marke eingeräumt, die wohl bald ausläuft ++ die DKB feiert aus Anlass ihres 25-jährigen Bestehens jeweils zum 25. eines Monats mit einer Jubiläumsaktion. Wegen dieser Reihe gibt es bei Abschluss des "Privatdarlehens" über das Online-Banking in der Zeit vom 25.10.15 bis zum 25.11.15 für bestehende Kunden, die ein "DKB-Cash"-Girokonto besitzen, einen höheren Zinsnachlass. Schon bislang wurde diesen ein Zinsnachlass um 0,20 Prozentpunkte auf den effektiven Jahreszins eingeräumt, bei Abschluss während des Aktionszeitraums stattdessen um 0,45 Prozentpunkte. Es ergibt sich dadurch für alle angebotenen Laufzeiten ein gebundener Sollzins von 3,68% p. a. und ein effektiver Jahreszins von 3,74% p. a. ++ die VON ESSEN GmbH & Co. KG Bankgesellschaft wird ab 1.1.16 als "VON ESSEN Bank GmbH" firmieren, die Rechtsform ändert sich somit. Daneben wird die Zugehörigkeit zum Mutterkonzern BNP Paribas stärker zum Ausdruck gebracht, unter anderen durch ein neues Logo, das in der Unterzeile die BNP Paribas nennt ++ die Sicherungsgrenze je Einleger des britischen Einlagensicherungssystems durch das Financial Services Compensation Scheme wird per 1.1.16 von 85.000 auf 75.000 britische Pfund abgesenkt. Durch eine EU-Richtlinie ist in den Ländern der Europäischen Union eine Mindestabsicherung von EUR 100.000 oder dem Gegenwert davon vorgeschrieben. Dem entsprachen GBP 85.000, als die Höhe im Jahr 2010 vereinbart wurde. Da der Euro gegenüber dem Pfund nachgab, passt das Financial Services Compensation Scheme die Sicherungsgrenze nun an den jetzigen Wechselkurs an. Die Änderung ist relevant für die deutschen Anleger bei Bank of Scotland und ICICI Bank, wobei beide Anbieter auf freiwilliger Basis auch dem Bundesverband deutscher Banken e. V. angehören ++

7. Die Zinsentwicklung beim Tagesgeld


Die abcbank senkt zum 30.11.15 bei dem Sparkonto "abcSpar45" auf 0,80% (bisher 1,00%) und bei "abcSpar90" auf 1,00% (bisher 1,20%).


Die Edekabank kürzte am 2.11.15 auf 0,10% (vorher 0,15%).


Die Augsburger Aktienbank senkte am 1.11.15 den Tagesgeldzins auf 0,05% (vorher 0,15%).


Die LeasePlan Bank aus den Niederlanden legte nochmals bei ihrem Tagesgeldzins nach, erhöhte am 1.11.15 von 0,95% auf 1,05%. Seit Marktstart Anfang September haben sich rund 3.000 Deutsche entschieden, bei LeasePlan Bank anzulegen.


Triodos Bank senkte am 1.11.15 auf 0,10% (vorher 0,15%).


Advanzia Bank aus Luxemburg legte nun auch ein Neukundenangebot mit effektiv 1,25% p. a. auf, Zinsgarantie bis 26.2.16. Sie schloss damit zu Volkswagen Bank und net-m privatbank 1891 auf, die durch ein solches Angebot und eine jeweils etwa viermonatige Zinsgarantie sich vom Markt absetzten.


ICICI Bank senkte am 24.10.15 auf 0,80% (vorher 0,90%).


Die DHB Bank verringerte am 19.10.15 beim "Tagesgeldkonto" auf 0,50% (vorher 0,60%). Der Zins des "NetSp@r-Konto" blieb hingegen bei 0,60%.


Bei der DenizBank folgte nach lediglich einem halben Monat eine weitere Senkung: Seit 16.10.15 gelten 0,60% (vorher 0,80%).


net-m privatbank 1891 rief am 15.10.15 ein ähnliches Neukundenangebot aus wie die Volkswagen Bank: 1,25% p. a. für Guthabenteile bis EUR 100.000. Das Enddatum der Sonderverzinsung ist ein festes Datum, der 28.2.16. Das ist bei der Volkswagen Bank geringfügig anders, deren Zinsgarantie gilt vier Monate ab Kontoeröffnung. Praktisch war der Zeitraum der Sonderverzinsung für die Abschlüsse in den ersten Tagen nahezu gleich. net-m privatbank 1891 hatte die Tagesgeldverzinsung 2014 stark zurückgefahren, verzinst standardmäßig seitdem mit niedrigen 0,55%. Das Top-Angebot kam daher unerwartet.


Die Targobank strich am 12.10.15 die Höherverzinsung, die zuvor für den Folgemonat galt, wenn ein kontinuierliches Guthaben von mindestens EUR 50.000 erreicht wurde - insgesamt auf den Konten und Depots bei der Targobank und sich zumindest teilweise aus einem Depotbestand ergebend. Diese Höherverzinsung lag zuletzt bei 0,10%. Der Standardzins beträgt 0,05%.


Die Volkswagen Bank erhöhte für Abschlüsse ab 7.10.15 den Neukundenzins auf 1,25% p. a. und den Betrag, für den er gilt, auf EUR 100.000 (siehe Themenpunkt 5).

8. Die Zinsentwicklung bei den Festzinsanlagen

(Auswahl an relevanten Änderungen)


Volkswagen Bank wird am 5.11.15 besonders stark bei den kurzen und mittleren Laufzeiten anheben - um bis zu 0,95 Prozentpunkte. So werden für 3 Jahre künftig 1,25% (bisher 0,30%) angeboten. Die weiteren neuen Konditionen lauten: 12 Monate - 0,80% (bisher 0,15%), 2 Jahre - 1,00% (bisher 0,15%), 4 Jahre - 1,25% (bisher 0,40%), 5 Jahre - 1,25% (bisher 0,60%), 6 Jahre - 1,30% (bisher 0,80%), 7 Jahre - 1,35% (bisher 0,90%), 8 Jahre - 1,40% (bisher 1,05%), 9 Jahre - 1,45% (bisher 1,20%), 10 Jahre - 1,50% (bisher 1,35%)


Crédit Agricole Consumer Finance aus Frankreich wird am 5.11.15 um 0,15 bis 0,30 Prozentpunkte senken. Die neuen Sätze lauten: 12 Monate - 1,30% (bisher 1,60%), 2 Jahre - 1,50% (bisher 1,70%), 3 Jahre - 1,70% (bisher 1,90%), 4 sowie 5 Jahre - 1,80% (bisher 2,00%), 6 Jahre - 1,90% (bisher 2,10%), 7 Jahre - 2,05% (bisher 2,20%)


Ziraat Bank senkte am 1.11.15 ab der 12-monatigen Laufzeit um 0,15 bis 0,25 Prozentpunkte: bei 12 Monaten auf 0,95% (vorher 1,10%), bei 2 Jahren auf 1,05% (vorher 1,20%), bei 3 Jahren auf 1,25% (vorher 1,50%), bei 4 Jahren auf 1,35% (vorher 1,60%) und bei 5 Jahren auf 1,50% (vorher 1,70%)


Varengold Bank erhöhte am 28.10.15 bei 12 Monaten auf 1,30% (vorher 1,00%) und bei 2 Jahren auf 1,40% (vorher 1,10%).


ICICI Bank senkte am 24.10.15 bei 12 Monaten von 1,35% auf 1,20%.


Die Austrian Anadi Bank, aus Österreich und vermittelt über den Marktplatz von Zinspilot, erhöhte am 23.10.15 das Bonusangebot für den Abschluss bei der 3-jährigen Laufzeit auf EUR 60,00 (vorher EUR 30,00) und verlängerte es bis 30.11.15 (vorher 31.10.15). Um den Bonus zu erhalten, ist ein Anlagebetrag ab EUR 7.500 notwendig. Ihr Zins für diese prämierte Laufzeit liegt bei 1,66%.


Crédit Agricole Consumer Finance aus Frankreich erhöhte am 21.10.15 um 0,24 bis 0,55 Prozentpunkte. Die kräftigste Anhebung fiel ausgerechnet auf die kürzeste Laufzeit - sie bietet bei 12 Monaten 1,60% (vorher 1,05%) an. Daneben gelten für 2 Jahre 1,70% (vorher 1,31%), für 3 Jahre 1,90% (vorher 1,50%), für 4 Jahre 2,00% (vorher 1,61%), für 5 Jahre 2,00% (vorher 1,76%), für 6 Jahre 2,10% (vorher 1,80%) und für 7 Jahre 2,20% (vorher 1,91%).


VakifBank senkte per 20.10.15 bei den Laufzeiten bis 5 Jahren um 0,10 Prozentpunkte und ab 6 Jahren um 0,20 Prozentpunkte. Es gelten für 6 Monate 0,75% (vorher 0,85%), für 9 Monate 0,85% (vorher 0,95%), für 12 Monate 0,95% (vorher 1,05%), für 2 Jahre 1,25% (vorher 1,35%), für 3 Jahre 1,35% (vorher 1,45%), für 4 Jahre 1,45% (vorher 1,55%) und für 5 bis 10 Jahre 1,55% (vorher für 5 Jahre 1,65% bzw. für 6 bis 10 Jahre 1,75%).


Yapi Kredi Bank aus den Niederlanden nahm am 19.10.15 ab der 12-monatigen Laufzeit um 0,10 bis 0,15 Prozentpunkte zurück, zum Beispiel bei 5 Jahren auf 1,70% (vorher 1,85%) und bei 10 Jahren auf 2,15% (vorher 2,30%).


Die DenizBank verringerte am 16.10.15 durchgängig um 0,10 Prozentpunkte. Das sind ihre neuen, immer noch wettbewerbsstarken Sätze: 6 Monate - 0,85%, 9 Monate - 0,95%, 12 Monate - 1,05%, 2 Jahre - 1,35%, 3 Jahre - 1,55%, 4 Jahre - 1,60%, 5 Jahre - 1,65%, 6 Jahre - 1,70%, 7 Jahre - 1,75%, 8 Jahre - 1,80%, 9 Jahre - 1,85%, 10 Jahre - 1,90%


VON ESSEN Bank erhöhte am 12.10.15 bei drei Laufzeiten - bei 3 sowie 4 Jahren um 0,10 Prozentpunkte und bei 10 Jahren um 0,30 Prozentpunkte. Relevant ist davon der Sprung bei 10 Jahren, von 1,85% auf 2,15%, VON ESSEN Bank teilt sich hier mit IKB Deutsche Industriebank den ersten Platz.


Top-Kondition bei 9 Monaten: NIBC Direct erhöhte von 1,15% auf 1,40%. Das ist mehr, als bei 12 Monaten von Anbietern in Deutschland erhältlich ist. Die Kondition gilt im Aktionszeitraum vom 9.10.15 bis zum 16.11.15, aus Anlass des 90. Weltspartags, den NIBC Direct gleich auf mehrere Wochen ausweitet.


Die Eurocity Bank erhöhte per 6.10.15 ab der 6-monatigen Laufzeit um 0,70 bis 1,05 Prozentpunkte. Dieses riesige Plus ist auf das niedrige Ausgangsniveau zurückzuführen, die Eurocity Bank hatte zuletzt keinen Bedarf an Einlagen und ließ die Festgeldangebote fast ein Jahr lang unverändert tief. Nun ist sie zurück, im oberen Tabellendrittel mit folgenden Zinssätzen: 6 Monate - 0,90% (vorher 0,20%), 12 Monate - 1,25% (vorher 0,30%), 2 Jahre - 1,30% (vorher 0,50%), 3 Jahre - 1,60% (vorher 0,50%), 5 Jahre - 1,75% (vorher 0,70%), 6 Jahre - 1,75% (vorher 0,80%), 10 Jahre - 1,75% (vorher 1,00%)

Noch einen schönen Monat November wünscht

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