Festzinsanlage: Vergleich

Hier finden Sie eine Beschreibung zum AufbauHier finden Sie eine Beschreibung zum Aufbau des Festzinsanlagevergleichs. Falls diese Ihnen nicht weiterhelfen kann, schreiben Sie uns bitte an info@modern-banking.de.

Die Seitenhilfe ist unterteilt in die Bereiche Auswahlmöglichkeiten, Anbieterinformation, Vergleichskriterien und Aktualisierung, Rankingkriterien und berücksichtigte Anbieter.





Auswahlmöglichkeiten:
Screenshot der AuswahlmöglichkeitenScreenshot zum Vor und Zurück im Vergleichsergebnis

Screenshot der Auswahlmöglichkeiten

Um den Vergleich individuell an den eigenen Bedarf anzupassen, können Vorgaben ausgewählt werden. Je nach Anlagesumme gelten teilweise unterschiedliche Festzinssätze bei den Anbietern. Treffen Sie unter "Anlagebetrag" die Auswahl über die Höhe des Betrages, den Sie anlegen möchten. Für längere Anlagezeiten gelten üblicherweise höhere Zinssätze. Treffen Sie unter "Anlagedauer" die Auswahl, für welche Laufzeit Sie sich binden können. Die möglichen Laufzeiten sind 3, 6, 9 ,12 und 18 Monate sowie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Jahre. Mit der Auswahlmöglichkeit zu den Auslandsanlagen lassen sich entweder ausschließlich die Inlandsanlagen anzeigen, oder auch Auslandsanlagen berücksichtigen aus anderen EU-Ländern mit mindestens A-Rating aller drei großen Ratingagenturen (Fitch, Standard & Poor´s, Moody´s).

Ihre aktuelle Auswahl ist jeweils mit weißer Farbe hinterlegt. Das Vergleichsergebnis errechnet sich unmittelbar nach jeder Auswahl. In der Reihenansicht werden jeweils fünf Angebote mit allen Produktdaten nebeneinander aufgeführt. Über die Pfeile, je nach Bildschirmgröße links und/oder rechts neben dem Vergleich in Höhe der Anbietergrafik, gelangt man zu den weiteren Vergleichs-Positionen bzw. wieder zurück. In der Listenansicht, diese ist über das Symbol mit den drei horizontalen Balken wählbar, werden alle zur Abfrage passenden Angebote untereinander aufgeführt. Das Ergebnis kann in Listenansicht beliebig nach Vergleichskriterien auf- oder absteigend sortiert werden, ein Klick auf den jeweils verlinkten Begriff "Details" bewirkt eine Detailansicht auf der rechten Bildschirmseite bzw. bei kleinen Fenstergrößen in der unteren Hälfte der Seite.

Anbieterinformation:

Screenshot zur Anbieterinformation

Über die Anbietergrafik können Informationen zum Anbieter aufgerufen werden. Hervorzuheben ist hierbei die Information zur Einlagensicherung. Daneben werden in der Anbieterinformation u. a. auch Anschrift, Kontaktdaten und Gruppe/Gesellschafter genannt.

Vergleichskriterien:
Screenshot der Vergleichskriterien

Screenshot der Vergleichskriterien

Produktname: Angabe der Produktbezeichnung, die der Anbieter benutzt (ohne Anbietername als Zusatz)

Zinssatz p. a. bei gewählter Anlagedauer: Zins bei gewählter Anlagesumme und Anlagedauer, die Sortierung im Vergleich erfolgt nach diesem Kriterium. Bei Zinsstaffelung innerhalb der gewählten Anlagesumme ist der höhere Zins für die Sortierung entscheidend.

Inlandsanlage oder Auslandsanlage: Angabe, ob es sich für Anleger aus Deutschland um eine Inlandsanlage (Bank mit Sitz in Deutschland) oder Auslandsanlage (Bank mit Sitz in einem anderen EU-Land) handelt. Vorteilhaft bei einer Inlandsanlage ist in erster Linie die Besteuerungs-Automatik der Zinserträge. Auch kann bei Inlandsanlagen ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

Einlagensicherung durch: Angabe, durch welche in- oder ausländische Einlagensicherung die Kundeneinlagen abgesichert sind. Oft besteht neben der gesetzlichen, nationalen Mindestabsicherung eine zusätzliche Absicherung auf freiwilliger Basis. Diese wird dann ebenfalls genannt. Ausführliche Informationen zur Einlagensicherung des Anbieters, insbesondere in Bezug auf deren Höhe, finden Sie jeweils in der Anbieterinformation, die über die Anbietergrafik aufgerufen werden kann.

Direktanlage oder Zinsplattform: Angabe, ob das Konto direkt bei der Bank eröffnet wird oder ob das Angebot über eine Zinsplattform (WeltSparen, Zinspilot oder der ZinsMarkt der Deutschen Bank) gemacht wird. Einige wenige Banken bieten die Abschlussmöglichkeit sowohl direkt als auch über eine Zinsplattform oder sie sind über mehrere Zinsplattformen verfügbar. Oft sind die Zinssätze in diesen Fällen identisch. Bei solchen Angeboten auf mehreren Abschlusswegen entscheiden wir uns bei der Einbindung für den Abschlussweg, auf dem regelmäßig die höheren Zinssätze angeboten werden. Bei regelmäßig identischen Zinssätzen binden wir vorzugsweise die Direktanlage ein bzw. bei mehreren Zinsplattformen, die mit dem breiteren Angebot an Anlagebanken.
Auf den Zinsplattformen sind überwiegend Auslandsanlagen zu finden. Auf diesen Weg ist es möglich, bei Banken anzulegen, die aus Deutschland ansonsten schwer zugänglich wären. Auch ist die Bequemlichkeit ein Faktor, denn Kontoeröffnung und Identifikation müssen nur einmal durchlaufen werden, für das zentrale Verrechnungskonto, im Anschluss kann bei mehreren Banken angelegt werden. Das zentrale Verrechnungskonto wird in Deutschland geführt, bei WeltSparen von der hauseigenen Raisin Bank, bei Zinspilot von der Sutor Bank in Hamburg und beim ZinsMarkt von der Deutschen Bank. Von dort aus werden die Gelder weitergeleitet, ohne dass der formale Prozess einer Kontoeröffnung bei jeder einzelnen Anlagebank erforderlich wird.

Mindestanlage/Höchstanlage: Der Punkt "Mindestanlage" wird bei Auswahl von "Anlagebetrag bis EUR 4.999" angezeigt. Der Punkt "Höchstanlage" wird bei Auswahl von "Anlagebetrag ab EUR 10.000" angezeigt.

steuerliche Zinsausschüttung: Angabe, ob die Zinsen jährlich oder alle zusammen am Ende der Laufzeit ausgeschüttet werden und zu dem Zeitpunkt entsprechend auch zu versteuern sind. Bei jährlicher Zinsausschüttung kann gegebenenfalls der Sparer-Pauschbetrag besser genutzt werden. Eine Ausschüttung der gesamten Zinsen am Laufzeitende kann hingegen steuerlich vorteilhaft sein, wenn die Besteuerung in einen Zeitraum fällt, in dem der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Bei jährlicher Zinsausschüttung werden die Zinsen entweder jeweils zum Ende eines Laufzeitjahres oder zum Ende des Kalenderjahres ausgezahlt bzw. kapitalisiert. Daraus kann der Anleger zum Beispiel ableiten, ob im Kalenderjahr, in dem er die Anlage tätigt, noch Zinseinnahmen anfallen. Schreibt der Anbieter die Zinsen regelmäßig zum Ende des Kalenderjahres gut, erfolgt eine abschließende Zinszahlung bei Fälligkeit.
Bei den mehrjährigen Laufzeiten ist zur steuerlichen Zinsausschüttung zum Laufzeitende zu unterscheiden, ob das mit oder ohne Zinseszinsen geschieht. Man sollte als Anleger darauf achten, dass der Anbieter den Zinseszinseffekt trotzdem einrechnet. Ist das nicht so vorgesehen, schmälert das gegenüber den üblichen Angeboten mit Zinseszinseffekt die Rendite. Wir geben es bei diesem Vergleichspunkt an, wenn es ohne Zinseszinsen ist und weisen in der Fußnote auch darauf hin. Wenn es jährlich auf das Verrechnungskonto ausgezahlte Zinsen sind, werten wir das in dem Zusammenhang aber als Zinseszinseffekt, denn der Geldbetrag steht dann für eine verzinsliche Anlage zur Verfügung.
Sofern ein Sparbrief "abgezinst" angeboten wird, bedeutet dies, dass man den Sparbrief zu einem reduzierten Preis erwirbt und den Nennwert des Sparbriefes am Laufzeitende erhält. Die Differenz zwischen Kaufpreis und Nennwert ist am Laufzeitende zu versteuern. Bei der "aufgezinsten" Variante legt man dagegen zum Nennwert an und erhält am Laufzeitende den Betrag zzgl. der angesammelten Zinsen ausbezahlt.

Auszahlung oder Kapitalisierung der jährlichen Zinsen: Werden bei jährlicher Zinsgutschrift die Zinsen auf das vereinbarte Auszahlungskonto ausgezahlt oder kapitalisiert? Bei der Kapitalisierung verbleibt die Zinsgutschrift auf dem Anlagekonto, der ursprüngliche Anlagebetrag wird dadurch erhöht. Es entsteht ein Zinseszinseffekt, da in den darauf folgenden Jahren der Zinssatz auch auf die bereits angesammelten Zinsen zu zahlen ist. Hierzu ein Beispiel: Sie legen EUR 10.000 für mehrere Jahre zu einem Zinssatz von 4,00% an - bei Zinsgutschrift jeweils nach einem Laufzeitjahr. Nach Ablauf des ersten Jahres erhalten Sie somit EUR 400,00 an Zinsen. Zusammen mit dem ursprünglichen Anlagebetrag ergibt sich dann auf dem Anlagekonto ein Kontostand von EUR 10.400. Nach dem zweiten Jahr erhalten Sie aufgrund des Zinseszinseffekts bereits eine Zinsgutschrift über EUR 416,00.
Das Vergleichskriterium "Auszahlung oder Kapitalisierung der jährlichen Zinsen" wird bei den Laufzeiten ab 2 Jahren angezeigt.

Quellensteuerabzug bei Auslandsanlagen: Dieser Vergleichspunkt betrifft ausschließlich Auslandsanlagen. Deshalb wird er in der Tabellenübersicht auch nur angezeigt, sofern vom Nutzer ausgewählt wurde, dass Auslandsanlagen im Vergleichsergebnis berücksichtigt werden sollen. Je nach Herkunftsland des Anbieters kann eine Quellensteuer im Ausland anfallen. Am einfachsten für den Anleger ist es, wenn keine anfällt. Sofern eine anfällt, macht es einen Unterschied, ob sie durch Vorlage einer sogenannten Ansässigkeitsbescheinigung vollständig vermieden oder nur reduziert werden kann. Eine Ansässigkeitsbescheinigung ist ein Formular, das der Anleger ausfüllen und von seinem Finanzamt unterschreiben lassen muss. Das Formular wird in der Regel über die jeweilige Bank bzw. Zinsplattform bereitgestellt. Wird dem Finanzamt das Formular zur Unterschrift vorgelegt, kann es davon auszugehen, dass auch ausländische Kapitalerträge zu versteuern sein werden.
Um die Ansässigkeitsbescheinigung sollte man sich vor Zinszahlung kümmern, denn eine einbehaltene Quellensteuer kann zwar bei der deutschen Steuererklärung geltend gemacht werden, aber nicht in jedem Fall bekommt man gezahlte Quellensteuer vollständig angerechnet.

  • In Estland, Frankreich, Luxemburg, Malta, den Niederlanden und Schweden werden die Zinserträge ohne Quellensteuerabzug gutgeschrieben.
  • In Belgien, Österreich und Tschechien werden die Zinserträge ohne Quellensteuerabzug gutgeschrieben, sofern eine Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt.
  • In Litauen, Lettland und Polen kann der Quellensteuerabzug durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung lediglich reduziert werden. Zinserträge werden zum Beispiel in Litauen mit 15 Prozent Quellensteuer belegt. Damit sie auf 10 Prozent reduziert werden kann, muss der Kunde eine von seinem Finanzamt bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen. Nur zu diesem reduzierten Satz kann der Kunde den Quellensteuerabzug auf seine in Deutschland zu zahlende Steuer auf Zinseinkünfte anrechnen lassen - legt er die Bescheinigung nicht vor, ist seine Steuerbelastung somit 5 Prozentpunkte höher als bei inländischen Zinserträgen.

Aufwand für Besteuerung in Deutschland: Hier ist angegeben, ob die in Deutschland auf Zinserträge erhobenen Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und bei Zugehörigkeit zu einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft Kirchensteuer) automatisch von der jeweiligen Bank abgeführt werden, der Anleger sie über die Steuererklärung abführen muss, oder der Anleger sich um Ansässigkeitsbescheinigung und Steuererklärung kümmern muss. Das ist zunächst einmal davon abgeleitet, ob es sich um eine Inlands- oder Auslandsanlage handelt. Denn Inlandsanlagen sind für den Anleger generell unkompliziert; sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt bzw. sofern er bereits ausgeschöpft ist, behält die Bank von den Zinsbeträgen die Abgeltungssteuer ein und führt sie ab. Bei Auslandsanlagen werden die Zinserträge hingegen meist ohne Abzug (mit Ausnahme des Abzugs bei nicht reduzierter oder nicht vermeidbarer ausländischer Quellensteuer) an den Anleger ausgezahlt. Der Anleger muss sie jedoch in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung deklarieren, über die Anlage KAP. In der Regel will das Finanzamt dann alle Kapitalerträge in der Steuererklärung sehen. Inländische und ausländische Zinserträge innerhalb der EU werden steuerlich gleich behandelt. Sie werden zusammengerechnet und vom Sparer-Pauschbetrag abgezogen. Gehen sie über den Sparer-Pauschbetrag hinaus, sind sie mit dem Abgeltungssteuersatz plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu versteuern. Liegt der persönliche Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent, wird dieser zugrunde gelegt. Auf den beiden Zinsplattformen Zinspilot und ZinsMarkt wird das Versteuern in Deutschland übernommen, egal ob bei inländischen oder ausländischen Zinserträgen. Das Abführen übernimmt die Bank, die das zentrale Abwicklungskonto führt, bei Zinspilot die Sutor Bank und beim ZinsMarkt die Deutsche Bank. Sofern aber eine nicht reduzierte oder nicht vermeidbare ausländische Quellensteuer anfällt, ist doch wieder eine Steuererklärung notwendig; solche Anlagen sollten Zinsanleger eher meiden, wenn sie wenig Aufwand damit haben möchten.
Eine Ansässigkeitsbescheinigung wird benötigt, wenn im Ausland eine Quellensteuer anfällt und diese so vermieden oder reduziert werden kann. Dies ist beim Vergleichspunkt zur Quellensteuer von uns näher beschrieben.

Gemeinschaftskonto: Partner wollen nicht selten ein gemeinsames Anlagekonto einrichten. Ob die Möglichkeit besteht, ist hier jeweils ersichtlich. Mögliche Angaben sind "ja", "-", "nur für Eheleute" und "nur über die Filiale". Online im Antragsprozess lassen sich die Daten eines zweiten Kontoinhabers meist über das Anklicken eines Kästchens eintragen. Falls der Antragsprozess die Eröffnung von Gemeinschaftskonten nicht vorsieht, werden spezielle Eröffnungsunterlagen im Formular-Center des Anbieters bereitgestellt oder können über den Support angefordert werden. Bei den Anbietern, die ein bei ihnen geführtes Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto voraussetzen, erfolgt die Einrichtung der Festzinsanlage in der Regel auf denselben bzw. dieselben Namen wie beim Tagesgeldkonto. Gerade junge Anbieter verzichten in der Anfangsphase häufig auf das aufwendigere Angebot eines Gemeinschaftskontos.
Jeder der Kontoinhaber muss den Eröffnungsantrag unterschreiben und sich identifizieren lassen. In der Regel werden die Konten mit Einzelverfügung eingerichtet, sogenannte ODER-Konten. Jeder Kontoinhaber darf dann über Guthaben/eingeräumte Kreditlinien ohne Mitwirkung der/des anderen Kontoinhaber/s verfügen. Änderungen der vertraglichen Grundlagen können jedoch grundsätzlich nur gemeinschaftlich vorgenommen werden. Eine Befreiung der Zinsen von der Kapitalertragsteuer ist bei Gemeinschaftskonten nur für Ehepartner möglich. Eine Alternative zu einem gemeinschaftlichen Konto kann die Erteilung einer Vollmacht für die andere Person sein.

Kontoeröffnung für Minderjährige: Die meisten Direktbanken bieten die Konten auch für Jugendliche unter 18 Jahren an. Die speziellen Eröffnungsunterlagen, mit denen die Unterschriften und Legitimation der Erziehungsberechtigten eingeholt werden, finden sich dann im Formular-Center des Anbieters oder können über den Support angefordert werden.

VideoIdent: Die bei Kontoeröffnung notwendige Legitimation ist für den Antragsteller per VideoIdent schneller und bequemer durchzuführen als mit dem klassischen PostIdent in den Filialen der Post. VideoIdent funktioniert am PC mittels Webcam und mit Tablet und Smartphone mittels der eingebauten Kamera. Falls VideoIdent angeboten wird, kann der Kontoeröffnungsantrag mittlerweile in der Regel papierlos an die Bank übermittelt werden, der Antrag im Anschluss an das VideoIdent digital unterzeichnet werden, z. B. durch Eingabe einer per SMS erhaltenen TAN. Der Antragsteller spart so auch das Porto für das Einreichen der Unterlagen auf dem Postweg. Übrigens ist das Porto für das Einsenden von Unterlagen bzw. das Entgegennehmen von Unterlagen seit September 2020 nicht mehr Teil des klassischen PostIdents; sofern Unterlagen einzureichen sind, muss dies mit separater Postsendung geschehen.
Während des Videotelefonats zeigt der Antragsteller einem Servicebeauftragten, der bankintern oder extern sein kann, seinen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass. Durch Kippen werden auch die Sicherheitsmerkmale sichtbar, beispielsweise das Hologramm. Der Servicebeauftragte prüft die Ausweisdaten und fertigt Fotos davon an, auch ein Foto des Antragstellers wird angefertigt und gespeichert. Abschließend erhält der Antragsteller eine TAN per SMS oder E-Mail, die er in einem dafür vorgesehenen Formularfeld online eingibt. Der gesamte Prozess nimmt circa fünf Minuten in Anspruch.

E-Ident (Online-Ausweisfunktion des Personalausweises) E-Ident ist die Möglichkeit, sich mit der integrierten Online-Ausweisfunktion des Personalausweises zu legitimieren. Das geht mittlerweile schnell und unkompliziert. Angenehm ist, dass es dabei keine Wartezeiten gibt, auf keinen freien Call-Center-Mitarbeiter warten, und nicht am Postschalter einreihen. Auch kann es zu keinen Kapazitätsproblemen kommen. Seit November 2020 sind alle deutschen Personalausweise mit einem integrierten eID-Chip ausgestattet, die Online-Ausweisfunktion ist standardmäßig aktiviert. Lange gab es kaum Gelegenheiten sie einzusetzen. Jetzt wird es sich durchsetzen, denn es muss nicht mehr zwingend ein spezielles Lesegerät vorhanden sein, sondern es können einfach ein NFC-fähiges Smartphone (ab iPhone 6 bzw. Android ab Version 4.0) und eine App dazu verwendet werden. Da die Banken bei den angebotenen Möglichkeiten zur Legitimation in der Regel mit einem der Identifizierungsdiensteanbieter zusammenarbeiten, ist die entsprechende App des Identifizierungsdiensteanbieters zu installieren, etwa die PostIdent-App der Deutschen Post. Nach Aufforderung hält man den Personalausweis an das Smartphone und gibt die Ausweis-PIN ein.

Neukundenaktion: Bei den Festzinsanlagen sind Neukundenaktionen selten, aber falls es eine Neukundenaktion zur jeweiligen Festzinsanlage gibt, steht bei diesem Vergleichspunkt ein Icon. Bei Klick auf das Icon werden die von uns zu der Neukundenaktion aufbereiteten Informationen angezeigt. Der Neukundenbegriff ist je nach Bank unterschiedlich definiert. Manchmal erlangt man bereits sechs oder zwölf Monate ohne Kontoverbindung zu jeweiligen Bank wieder den Neukundenstatus und kann von den zusätzlichen Vorteilen profitieren.

Auszahlung oder Wiederanlage zum Laufzeitende, wenn keine Weisung erfolgt: Sparer müssen sich genau informieren, wie die Bank nach Laufzeitende verfährt. So fragen einige Anbieter den Kunden kurz vor Fälligkeit, was mit dem Geld geschehen soll. Andere tun das nicht und legen das Geld - sofern der Kunde keine andere Weisung gibt - erneut mit gleicher Laufzeit zu den dann gültigen Konditionen an. Andere wiederum überweisen den Betrag auf das zuvor festgelegte Konto. Manchmal lassen die Institute die Einlage nach Ende der Laufzeit auch zu sehr geringen oder gar keinen Zinsen einfach stehen.
Sofern der Kunde bereits im Eröffnungsantrag festlegen kann, dass eine Auszahlung zum Laufzeitende erfolgen soll, geben wir "Auszahlung" bei diesem Vergleichspunkt an.

Link zum Anbieter: Die Website des Anbieters wird in einem neuen Browserfenster geöffnet.

Aktualisierung, Rankingkriterien und berücksichtigte Anbieter:
Screenshot zu Links unterhalb der Vergleichsüberisicht

Screenshot zum letzten Aktualisierungslauf, den Rankingkriterien und den berücksichtigten Anbietern

Unterhalb der Vergleichsübersicht sind Datum und Uhrzeit des letzten Aktualisierungslaufs genannt. Der Zeitpunkt bezieht sich jeweils auf die Aktualisierung des gesamten Festzinsanlagevergleichs. Wir haben zu diesem Zeitpunkt die Konditionen der Anbieter automatisiert auf Veränderungen geprüft und daraufhin die relevanten Anpassungen vorgenommen.

Außerdem ist eine ausführliche Aufstellung der im Vergleich berücksichtigten Anbieter verlinkt. Die berücksichtigten Anbieter ergeben sich aus der Ausrichtung der Website auf Direktbanken und Online-Broker. Daneben beziehen wir ebenso Unternehmen ein, die Bankprodukte bundesweit über das Internet anbieten und den Abschluss per PostIdent oder VideoIdent ermöglichen. Dadurch dass Bankprodukte unterschiedlich ausgestaltet sein können, ist es manchmal sinnvoll, Produktvarianten in separaten Übersichten abzubilden, um tatsächlich gleichartige Produkte miteinander zu vergleichen. Falls separate Übersichten bestehen, verlinken wir sie auf der Einstiegsseite zum Bereich, und informieren auch in der Aufstellung der berücksichtigten Anbieter über das Vorhandensein.