Newsbeitrag vom 21.07.2006

Freistellungsaufträge können bei ING-DiBa nun online eingereicht werden

Aufgrund einer Initiative der ING-DiBa ist es in Deutschland seit Kurzem möglich, den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei seinem Kreditinstitut online einzurichten oder zu ändern. Die Frankfurter Direktbank ist auch das erste Institut, das seinen Kunden diesen Service anbietet. Bislang mussten Freistellungsaufträge schriftlich eingereicht werden. Das ist für den Kunden umständlich und für Banken in der Abwicklung teuer. Mitte vergangenen Jahres habe die ING-DiBa deshalb bei den zuständigen Finanzbehörden nachgefragt, ob man Freistellungsaufträge nicht online abwickeln kann und ein Konzept eingereicht, wie dies sicher und unkompliziert ablaufen könnte.

Im Dezember 2005 gaben die Finanzbehörden grünes Licht für die vereinfachte Handhabe über das gesicherte PIN/TAN-Verfahren. Das Bundesfinanzministerium ist letztlich sogar einen Schritt weiter gegangen: Bei Ehepaaren hätte es in puncto Freistellungsauftrag kompliziert werden können, weil beide Partner aus Sicht der Steuerbehörden gemeinsamer Steuerschuldner sind und somit nicht einer alleine über den gemeinsamen Freibetrag entscheiden darf. Doch auch das wurde erfreulich einfach geregelt. Dem Ehepartner muss die Bank die Änderung lediglich zur Kenntnis bringen und den Finanzbehörden gegenüber dokumentieren.