Newsbeitrag vom 30.03.2007

Europäischer Zahlungsverkehrsraum nimmt Formen an

Die EU-Finanzminister haben sich am Dienstag auf Richtlinien für den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (Single European Payment Area, Sepa) geeinigt. Dem Vorhaben muss das Europäische Parlament im April noch zustimmen. Banken müssen demnach künftig alle grenzüberschreitenden EU-Transaktionen so schnell, einfach und günstig abwickeln wie national. Dazu gehören Überweisungen, Lastschriften und Kartentransaktionen.

Die Umsetzung ist schrittweise ab 2008 geplant. Zu Beginn soll etwa das bargeldlose Zahlen mit Bankkarte im Ausland ermöglicht werden. Ab 2012 müssten elektronische Überweisungen am nächsten Tag auf dem Empfängerkonto eingegangen sein, papierhafte Überweisungen dürfen einen Tag länger unterwegs sein. Daneben ändern sich noch einige weitere Bedingungen. Wer eine Maestro-Karte oder Kreditkarte verliert, haftet künftig maximal mit EUR 150,00, sofern der Verlust unmittelbar nach Bemerken der Bank mitgeteilt wird. Entsteht der Schaden weil eine gestohlene Karte zusammen mit Geheimnummer (PIN) eingesetzt wird, kann dem Kunden künftig nicht mehr automatisch grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden.

Die Einführung des gemeinsamen Euro-Zahlungsverkehrsraums stellt die Banken vor große finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Innerhalb kürzester Zeit entsteht damit ein hoher Aufwand für die Umstellung von Buchungs- und Zahlungsverkehrssystemen. Die Aufgaben gut stemmen werden voraussichtlich große Akteure wie die Postbank. Die Postbank wickelt bereits heute den Zahlungsverkehr für Deutsche Bank, Dresdner Bank und HypoVereinsbank ab und sieht gute Chancen, dass bald auch Vereinbarungen mit Banken außerhalb Deutschlands erzielt werden können. Die Richtlinien werden sicherlich dazu beitragen, dass sich der Banken-Wettbewerb auf europäischer Ebene verschärfen wird und einige wenige große Einheiten für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs entstehen.