Newsbeitrag vom 23.05.2007

Verbraucherkredite sollen EU-weit einheitlich angeboten werden

Bankkunden sollen Verbraucherkredite bis EUR 100.000 künftig leichter bei Anbietern im EU-Ausland aufnehmen können. Die Justizminister der EU einigten sich am Montag auf einheitliche Verfahren, die dabei helfen sollen grenzüberschreitend Kredite zu vergleichen. Mit einer endgültigen Verabschiedung der Regelungen durch das Europaparlament wird frühestens zum Jahresende gerechnet.

Bislang verhindern die oft stark voneinander abweichenden nationalen Regelungen, dass Verbraucherkredite in nennenswertem Umfang grenzübergreifend angeboten und genutzt werden. Die effektiven Kreditzinsen reichen im Ländervergleich von durchschnittlich 6,00% in Finnland bis durchschnittlich 12,00% in Portugal. Ein Blick über die Landesgrenzen könnte sich daher künftig lohnen.

Folgende Regelungen sind vorgesehen: Banken sollen ihre Kreditangebote auf einem einheitlich gestalteten Formular präsentieren. Durch die standardisierte Auflistung werden die Angebote leichter miteinander vergleichbar sein. Alle relevanten Angaben sind dabei enthalten, der effektive Jahreszins wird unter einheitlichen Berechnungsgrundlagen ermittelt. Bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung wird die Bank künftig Anspruch auf Entschädigung haben, wenn die Restschuld über EUR 10.000 liegt und der Zinssatz für neue Kredite mittlerweile gesunken ist. In diesem Punkt werden deutsche Verbraucher schlechter gestellt: Eine vorzeitige Rückzahlung ist bisher unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ohne zusätzliche Gebühren möglich. Anders als ursprünglich geplant, drohen Banken keinerlei Sanktionen, wenn sie einem bereits überschuldeten Verbraucher Geld leihen. Das angestrebte Konzept der "verantwortlichen Kreditvergabe" wurde verwässert.