Newsbeitrag vom 09.01.2010

Zahlungskarten im Inland wieder einsetzbar

In den Geschäften kann wieder unbesorgt an der Kasse bezahlt werden. Das Software-Update der Händler-Terminals sei erfolgreich gewesen, alle ec-Karten können wieder gelesen werden. Dies erklärten sowohl der Zentrale Kreditausschuss, in dem alle deutschen Banken und Sparkassen zusammengeschlossen sind, als auch der HDE, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Geldabheben und Bezahlen funktionieren somit im Inland bis auf wenige Ausnahmen wieder. Mit Partnern in den Hauptreiseländern versucht die deutsche Kreditwirtschaft derzeit Möglichkeiten zu finden, um auch dort kurzfristig eine weitere Akzeptanzverbesserung zu erreichen. Eine endgültige Lösung für die Probleme im Ausland kann das allerdings nicht sein. Der Programmierfehler der Karten muss behoben werden. Wie dies geschieht, entscheiden die jeweiligen ausgebenden Kreditinstitute selbst. Dabei kommen Software-Updates oder der wesentlich kosten- und zeitintensivere Kartenaustausch in Betracht. Die Bonner Firma SRC (Security Research & Consulting) arbeitet derzeit an einer Software, mit der die betreffenden Chips neu programmiert werden könnten. Der Chip würde dabei ein Update erhalten, während der Kunde den Geldautomaten wie gewohnt nutzt. Während die Sparkassen und Landesbanken bereits mitteilten, definitiv ein solches Verfahren einsetzen zu wollen, kündigte die Sparda-Bank in Berlin als erste Bank in Deutschland an, ihre fehlerhaften Karten so schnell wie möglich austauschen zu wollen.

Immerhin geht es insgesamt um etwa 30 Millionen der 120 Millionen umlaufenden ec- und Kreditkarten. Die Fehlfunktion verantwortet der niederländisch-französische Chiphersteller Gemalto. Hauptleidtragende sind die Kunden von Sparkassen und Landesbanken mit rund 23,5 Millionen defekten Karten. Nach den Angaben der jeweiligen Bankenverbände kommen auf den Volksbanken-Sektor 4 Millionen und auf die privaten Banken 2,5 Millionen defekte Karten. Die meisten Geldinstitute zeigen sich kulant und erstatten gegen Nachweis Gebühren, die dadurch entstanden sind, dass Kunden auf fremde Geldautomaten oder andere Zahlungsmittel ausweichen mussten.