Newsbeitrag vom 09.03.2010

Schufa: Datenübersicht kostenlos, Zweitauskunft teuer

Verbraucher haben ab 1.4.10 nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose schriftliche Übersicht ihrer gespeicherten Schufa-Daten anzufordern. Die Schufa konkretisierte heute in Wiesbaden, inwieweit sich diese Leistung von ihren kostenpflichtigen Diensten unterscheiden wird. Die kostenlose Datenübersicht werde alle zu einer Person gespeicherten Informationen enthalten. Auch Scorewerte, die in den vergangenen zwölf Monaten bei Anfragen an Unternehmen übermittelt wurden, führe man auf. Die Übersicht darf jedoch nur dem Eigeninteresse dienen, z. B. um zu prüfen, ob die Daten korrekt erfasst wurden. Wer dagegen für private Geschäfte eine Schufa-Auskunft benötigt, um seine Kreditwürdigkeit zu belegen, muss künftig mehr als doppelt soviel dafür bezahlen als bislang. Die neue "Schufa-Bonitätsauskunft" wird EUR 18,50 kosten und aus zwei Teilen bestehen: Der erste Teil ist speziell zur Weitergabe an Dritte wie Vermieter oder Arbeitgeber konzipiert. Er enthält deshalb nur die Informationen, die für einen Vertragsabschluss relevant sind. Der zweite Teil ist für die Verbraucher selbst gedacht und enthält alle zur Person gespeicherten Informationen. Die kostenlose Datenübersicht wie auch die Schufa-Bonitätsauskunft sind am einfachsten über meineschufa.de zu bestellen.