Newsbeitrag vom 22.04.2010

Kartellamt fordert neue Einigung im Automatenstreit

Der Spitzenverband der Kreditwirtschaft (ZKA) informierte am Montag das Bundeskartellamt über den Kompromiss, auf den sich die Bankenverbände im Geldautomatenstreit verständigten. Das zulässige Kundenentgelt an fremden Geldautomaten sollte demnach für zunächst eineinhalb Jahre auf EUR 5,00 begrenzt werden. Teilnehmern zufolge drängt das Bundeskartellamt eher auf eine niedrigere Obergrenze. So wurde berichtet, dass Silke Hossenfelder, Leiterin der zuständigen Abteilung des Bundeskartellamtes, befürchtet, dass sich die Banken an der Obergrenze ausrichten und so ein Festpreis entstehe. Wenn man eine Obergrenze festlegt, müsse diese sich an international üblichen Gebühren orientieren. Diese liegen bei Mastercard oder Visa beispielsweise bei ca. EUR 1,70. Generell befürwortete sie aber den Ansatz, da ansonsten durch die Automatenverbünde der Wettbewerb zu stark eingeschränkt werde. Hossenfelder machte deutlich, dass das Kartellamt dem Streit nicht mehr lange zuschauen werde. Die Banken wurden aufgefordert zügig eine überarbeitete Lösung dazulegen.

Verschiedene Politiker kritisierten die zuletzt stark gestiegenen Gebühren und das Bundeskartellamt befragte diesbezüglich mehr als 280 Kreditinstitute. Auf ZKA-Ebene suchten die Bankenverbände in langen Verhandlungen nach einem fairen Kompromiss zwischen Banken mit wenigen Automaten und anderen Banken mit vielen Automaten. Die privaten Institute wollten eine Höchstgrenze von maximal EUR 2,00 durchsetzen, Sparkassen und Genossenschaftsbanken beharrten auf EUR 5,00. Gemäß der Vereinbarung wird ein direktes Kundenentgelt angestrebt, das vor der Abhebung am Bildschirm des Automaten angezeigt werden muss. Die Maßnahmen dienen der Transparenz. Bislang berechnen sich Banken die Entgelte untereinander und die kontoführende Bank legt fest, welchen Betrag sie ihren Kunden in Rechnung stellt.