Newsbeitrag vom 04.05.2010

Steuerbescheinigungen lassen auf sich warten

Viele Bankkunden müssen damit rechnen, die Steuerbescheinigung ihrer Bank nicht fristgerecht zu erhalten. Sie können somit vorerst keine Rückerstattung geltend machen, die sich auf die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer bezieht. Dies trifft vor allem auf Depotinhaber zu. Nach Informationen der Financial Times Deutschland haben Deutsche Bank, Commerzbank, Dresdner Bank und Targobank die Bescheinigungen über die Kapitalerträge und die bereits gezahlten Steuern des Jahres 2009 bislang nur teilweise verschickt. Die Abgeltungssteuer sollte vereinfachen, bei einigen Finanzprodukten kam es aber zu Auslegungsfragen, die das Bundesfinanzministerium erst kurz vor Weihnachten in einem 150 Seiten umfassenden Anwendungsschreiben klärte. Seitdem arbeiten die Banken daran, alle Steuerbesonderheiten in ihre IT-Systeme einzupflegen. ING-DiBa, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken haben die kurzfristigen Umstellungen nach eigenen Angaben gemeistert, alle Bescheinigungen seien bereits versendet. Liegt Bankkunden die Bescheinigung nicht bis zum Stichtag für die Einkommensteuererklärung, dem 31.5.10, vor, bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder sie geben ihre Steuererklärung ohne die Bankbescheinigungen ab und reichen diese in einem Einspruchsverfahren nach. Oder sie beauftragen einen Steuerberater. Dieser kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung bis zum Jahresende beantragen.