Newsbeitrag vom 24.09.2010

Information und Kontrolle sollen Beratung verbessern

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Anlageberatung von Banken beschlossen. Demnach werden Produktinformationsblätter ab Frühjahr 2011 zur Pflicht und der Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vergrößert. Viele Banken hatten zu Jahresbeginn die Initiative von Bundesverbraucherministerin Aigner aufgegriffen und Produktinformationsblätter eingeführt, auf ein einheitliches Formblatt konnten sie sich jedoch nicht einigen. Jetzt wird dies gesetzlich geregelt: Auf maximal drei DIN-A4-Seiten sollen die Institute kurz und verständlich die wesentlichen Eigenschaften eines Finanzproduktes erklären sowie Risiken, Renditechancen und Kosten beschreiben. Dazu gehört auch die Angabe, welche Provision die Bank bzw. der Berater für den Verkauf des Produktes erhält, um mögliche Interessenkonflikte aufzudecken. Das Informationsblatt muss nur für im Rahmen eines Beratungsgesprächs empfohlene Produkte ausgehändigt werden. Wie Form und Inhalt gestaltet sein müssen, wird die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung konkretisieren. Diese soll die BaFin ausarbeiten, auch die Überprüfung der Informationsblätter obliegt ihr.

Bankberater und Vertriebsverantwortliche sollen nach dem Gesetzesentwurf künftig bei der BaFin registriert werden. Dabei müssen die Institute die fachliche Eignung ihrer Mitarbeiter nachweisen. Wenn sich Kunden zukünftig wegen unzulänglicher Informationen über einen Anlageberater beschweren, muss die jeweilige Bank dies der BaFin mitteilen. Die BaFin führt eine entsprechende Datenbank und kann mit Geldbußen ahnden und untersagen, den Mitarbeiter für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahre in der Beratung einzusetzen. Die Kunden können sich aber auch direkt an die BaFin wenden. Der Zentrale Kreditausschuss, die Dachorganisation der Bankenverbände, ist der Ansicht, dass die Registrierung und die Sanktionen weit über das Ziel hinausschießen. Es würde ein "Datenfriedhof" geschaffen, der den Anlegerschutz nicht verbessert, stattdessen aber in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter eingreife.

Die Koalition verständigte sich außerdem auf eine zweijährige Haltepflicht bei offenen Immobilienfonds. Bei Rücknahme im dritten und vierten Jahr sind Abschläge zugunsten der übrigen Anleger einzubehalten. Das soll plötzliche Geldabflüsse verhindern. Kleinanleger werden von diesen Einschränkungen ausgenommen, indem sie pro Monat Fondsanteile bis zu EUR 5.000 zurückgeben können. Nur Großanleger und institutionelle Investoren müssten sich künftig längerfristig binden. Die Aufsichtslücken im Bereich des grauen Kapitalmarktes, insbesondere bei geschlossenen Fonds, sollen in einem gesonderten Gesetz bis Jahresende behandelt werden. Außerdem sollen freie Finanzvermittler in Bezug auf den Anlegerschutz der örtlichen Gewerbeaufsicht unterstellt werden. Kritisiert wird diese Regelung in zwei Punkten: Zum einen seien die Gewerbeämter mit dieser Aufgabe überfordert und zum anderen würden zwei verschiedene Aufsichtsregelungen geschaffen.