Newsbeitrag vom 01.11.2010

Für SEPA-Lastschrift gerüstet

Jedes Girokonto in den 16 Euro-Ländern muss ab heute für SEPA-Lastschriften zumindest erreichbar sein. In den übrigen SEPA-Teilnehmerländern gilt diese Pflicht ab 1.11.14. Für die Banken ist aber optional, ob sie ihren Geschäftskunden auch das Einziehen mittels SEPA-Lastschrift anbieten. Dadurch wird es möglich, fällige Rechnungsbeträge nicht nur im Inland, sondern auch grenzüberschreitend im europäischen Ausland per Lastschrift zu begleichen bzw. einzuziehen. Die SEPA-Lastschrift läuft zunächst parallel zu den nationalen Lastschriftverfahren. Es sind die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC zu verwenden. Dem Einziehenden muss von der zuständigen Zentralbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer zugeteilt worden sein. Der für Verbraucher relevanten SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Wurde keine Einzugsermächtigung erteilt oder liegt keine Gläubiger-Identifikationsnummer vor, hat der Belastete sogar 13 Monate Erstattungsanspruch. Der einheitliche europäische Zahlungsverkehr startete Anfang 2008 mit Überweisungen und Kartenzahlungen.