Newsbeitrag vom 05.10.2011

Einlagen bei Bank of Scotland höher abgesichert

Die Bank of Scotland informierte heute in einer Pressemitteilung, dass sie zum 21.9.11 dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. (BdB) beigetreten ist. Dies betrifft das deutsche Einlagengeschäft über ihre Niederlassung in Berlin und ergänzt die Pflichtmitgliedschaft zur britischen Einlagensicherung, dem Financial Services Compensation Scheme. Die Sicherung des Heimatlands schützt jeden Privatkunden bis zu einem Gegenwert von 85.000 britischen Pfund. Dies entspricht aktuell ca. EUR 98.500. Der BdB würde bei einer Insolvenz die Einlagenteile ab der gesetzlichen Sicherungsgrenze bis zur Einlagenhöhe von EUR 250.000 erstatten, aber nicht ersatzweise für die Heimatlandsicherung einspringen. Die vergleichsweise niedrige BdB-Sicherungsgrenze für die Bank of Scotland ist auf die Statuten zurückzuführen: Neu aufgenommene Institute sind bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres ihrer Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds unabhängig ihres haftenden Eigenkapitals nur bis zu diesem Betrag abzusichern. Ähnliche länderübergreifende Mischformen aus gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung finden sich auch bei ICICI Bank und Cortal Consors.