Newsbeitrag vom 22.12.2011

IBAN-Kontonummer wird Pflicht

Eine Vereinbarung zwischen EU-Parlament und Ministerrat vom Dienstag setzt den nationalen Zahlungssystemen für Überweisungen und Lastschrift ein Enddatum. Ab Februar 2014 darf nur noch der Standard für den europäischen Zahlungsraum (SEPA) in allen 32 teilnehmenden Ländern für Eurozahlungen verwendet werden. Dadurch wird in den Teilnehmerländern, die den Euro eingeführt haben, vollständig umgestellt. Kosten werden eingespart, da Kreditwirtschaft und Unternehmen Systeme im Parallelbetrieb bereithalten mussten. SEPA wurde ohne den Druck eines Enddatums bislang überwiegend bei Transfers auf ausländische Konten eingesetzt, bei Inlandstransfers dagegen eher selten. Ein bedeutender Unterschied zu den nationalen Verfahren besteht darin, dass der Überweisende, der Begünstigte und deren Kreditinstitute anhand von IBAN und BIC anstelle von nationaler Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben sind. Die jetzige Vereinbarung, die noch formell als Verordnung verabschiedet werden muss, basiert auf einem vor über einem Jahr unterbreiteten Vorschlag der EU-Kommission. Damit Bankkunden die Umstellung auf die längeren Nummern nicht allzu schwer fällt, wurden Kompromisse eingearbeitet: So kann die alte Kontonummer noch bis Februar 2016 im nationalen Zahlungsverkehr genutzt werden. Bei Überweisungen im eigenen Land soll die Bankleitzahl BIC ab Februar 2014 wegfallen, für Geldtransfers innerhalb Europas von Februar 2016 an. Auch unter SEPA bleiben alte Lastschriftaufträge gültig; das bisherige bedingungslose Widerrufsrecht bei Abbuchungen vom eigenen Konto durch Lastschrift gilt weiter. "Ein von Versicherungen, Vermietern, Verlegern und Vereinen zu Recht befürchtetes Chaos bei der Umstellung von mehreren hundert Millionen Mandaten in Deutschland bleibt uns damit erspart", sagte Europaparlamentarier Sven Giegold. Das in Deutschland häufig genutzte Bezahlen mit Karte und Unterschrift im Handel soll zumindest in der Übergangsphase auch weiterhin möglich sein.

SEPA ist in diesen Tagen ohnehin ein Thema, denn die Überweisungslaufzeiten verkürzen sich: Für eine beleglose SEPA-Zahlung darf ab Januar vom Eingang bei der beauftragten Bank bis zur Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers nur noch ein Bankarbeitstag benötigt werden. Bislang waren es bis zu drei Bankarbeitstage. Eine Überweisung auf Papier darf einen Tag länger unterwegs sein. Bankarbeitstage sind die Werktage, an denen alle an der Ausführung beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben. Samstage und Sonntage werden daher ebenso wenig gezählt wie bundeseinheitliche oder regionale Feiertage (soweit für den Überweisungsweg relevant). In den Preis- und Leistungsverzeichnissen geben die Institute jeweils an, wann der letzte Buchungslauf ist bzw. bis zu welcher Uhrzeit Überweisungsaufträge eingehen müssen, um noch für diesen Tag als eingegangen zu zählen. Die IBAN setzt sich in Deutschland aus der Länderkennzeichnung DE, einer zweistelligen Prüfziffer sowie der alten Bankleitzahl und der alten 10-stelligen Kontonummer (gegebenenfalls mit führenden Nullen aufgefüllt) zusammen. Mithilfe der Prüfziffer kann ein Fehler bei der Angabe der IBAN erkannt werden.