Newsbeitrag vom 09.06.2012

SEPA-Lastschrift ab Juli im Einsatz

Die Banken und Sparkassen haben ihre Kunden in den vergangenen Wochen über neue Geschäftsbedingungen für Lastschriften informiert, diese gelten ab 9.7.12. Parallel zur neuen Basislastschrift zu SEPA (Single Euro Payments Area) besteht das bekannte Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung in einer Übergangszeit weiter. Der Zahlungsverkehr wird schrittweise in den 32 teilnehmenden Ländern vereinheitlicht. Aufgrund einer EU-Verordnung müssen die von Zahlungsempfängern (zum Beispiel Sportvereine oder Telekommunikationsdienstleister) zum Einzug gegebenen Lastschriften spätestens ab 1.2.14 "SEPA-fähig" sein. Die Zahlungsempfänger werden daher nach und nach auf die SEPA-Basislastschrift umstellen. Damit können Zahlungen in Euro nicht nur national getätigt werden, sondern auch grenzüberschreitend. Bankkunden müssen ihre erteilten Einzugsermächtigungen zur Umstellung nicht erneuern. Der Zahlungsempfänger unterrichtet sie aber, wenn er auf das SEPA-Basislastschriftverfahren wechselt. Die Widerspruchsfrist beträgt dann acht statt zuvor sechs Wochen. Bei unberechtigten Lastschriften, wenn der Kunde gar keine Einzugsermächtigung erteilt hat oder das Lastschriftmandat bei der entgegennehmenden Bank fehlt, beträgt die Frist, in der eine Erstattung möglich ist, 13 Monate.