Newsbeitrag vom 31.01.2013

Island im Icesave-Streit befreit von ausländischen Forderungen

Der Gerichtshof der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) schützt Island durch seine Entscheidung vom Montag vor einer Staatshaftung nach dem Zusammenbruch von Icesave. Icesave war eine Internettochter der isländischen Privatbank Landsbanki, die in Großbritannien und den Niederlanden mit hohen Zinsen mehr als 400.000 Kunden anzog. Der Streit begann 2008, als alle drei großen Banken Islands binnen Tagen kippten und sich die Mittel des nationalen Einlagensicherungsfonds als unzureichend erwiesen. Die Regierung in Reykjavik übernahm kurzerhand die Kontrolle bei den Banken, sperrte den Anlegern den Zugriff auf ihre Konten und verschob Unternehmensteile sowie die Einlagen der inländischen Kunden zu einer "guten" Bank, der neu gegründeten staatlichen "New Landsbanki". Das ausländische Einlagengeschäft blieb im insolventen Rest-Institut, weshalb die ausländischen Anleger noch mehr im Regen standen. Um Unruhe auf den eigenen Kapitalmärkten zu vermeiden, sprangen Großbritannien und die Niederlande ein und ersetzten die Icesave-Einlagen ihrer Landsleute. Anschließend forderten beide Staaten von Island den durch den isländischen Einlagensicherungsfonds zugesicherten Betrag zurück, insgesamt rund 3,8 Milliarden Euro plus Zinsen. Zwischen Reykjavik, London und Den Haag wurden zwei Abkommen zur Begleichung der Ansprüche ausgehandelt, aber nie umgesetzt. Die Abkommen scheiterten, da Staatspräsident Olafur Grimsson seine Unterschrift verweigerte und in den darauf folgenden Volksabstimmungen über 90 Prozent dagegen votierten. Seither versuchen Großbritannien und die Niederlande, das Geld auf dem Klageweg zu bekommen. Weil Island kein EU-Mitglied ist, wohl aber Mitglied der EFTA, reichten sie Klage beim EFTA-Gerichtshof in Luxemburg ein. Neben Island sind Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein Mitglieder der EFTA. Das Gericht sieht den Staat nicht zu Entschädigungen verpflichtet, wenn ein Einlagengarantiesystem seine Verbindlichkeiten in einer systemischen Krise nicht mehr bedienen kann. Der von isländischen Banken errichtete Einlagensicherungsfonds sei keine staatliche Einrichtung. Die Regierung in Reykjavik habe nicht gegen Gesetze verstoßen, als sie es abwies, britische und niederländische Icesave-Anleger zu entschädigen. Weiter schloss das Gericht alleine wegen des Umstands, dass inländische Spargelder nach dem Zusammenbruch auf eine neu gegründete Bank transferiert wurden, nicht auf Diskriminierung ausländischer Kunden.

Das Urteil kann auf EFTA-Ebene nicht mehr angefochten werden. Die Ansprüche von Großbritannien und den Niederlanden werden nun weiterhin über die begonnenen Rückzahlungen aus der Insolvenzmasse bedient. Das Urteil rückt grenzüberschreitendes Banking in ein ungünstiges Licht. Es wird erneut deutlich, dass sich die Einlagensicherungssysteme in ihrer Leistungsfähigkeit unterscheiden. Darüber hinaus wirft es auch die beunruhigende Frage auf, ob alle Anleger tatsächlich gleichermaßen geschützt sind.