Newsbeitrag vom 24.05.2013

Postbank honoriert den Depotwechsel

Neu- und Bestandskunden, die ihr Wertpapierdepot von einem Fremdinstitut zur Postbank verlegen, winkt über die aktuelle Happy Hour eine hohe Geldprämie. Der Depoteinzugsauftrag kann auf diesem Weg bis auf Weiteres täglich in der Zeit von 19:00 bis 21:00 Uhr gegeben werden. Im Unterschied zu den Übertragungsaktionen der Wettbewerber prämiert die Postbank nicht nur Investmentfonds, sondern alle Wertpapiergattungen. Ab einem übertragenen Depotvolumen von EUR 5.000 sind es EUR 50,00, ab EUR 10.000 Depotvolumen EUR 100,00, ab EUR 20.000 Depotvolumen EUR 150,00, ab EUR 50.000 Depotvolumen EUR 300,00 und ab EUR 100.000 Depotvolumen EUR 500,00. Als die Postbank die Aktion am Donnerstagnachmittag online stellte, suchte man diese Staffelung vergeblich. Es war lediglich zu lesen, dass es "bis zu EUR 500,00 Prämie" gibt. Interessenten konnten damit folglich nichts anfangen, monierten die unzureichenden Informationen, solche Rückmeldungen erhielt die Bank auch auf ihrer Facebook-Seite. Die vergessene Staffel fügte die Postbank heute nachträglich hinzu. Die Aktion lief bereits in den Vorjahren. Aus den knappen Teilnahmebedingungen geht aber nach wie vor nicht eindeutig hervor, ob der gesamte Bestand des Fremddepots zu übertragen ist und ob das Depot auch aufgelöst werden muss. Im Antragsprozess gibt es zu beidem Ankreuzkästchen, wobei die Zustimmung zum gesamten Übertrag ein Pflichtfeld ist. Bei der Auflösung sollte man sicherheitshalber ebenso einen Haken setzen. Verrechnungskonto und Depot nebst Bestand müssen bis zum Zeitpunkt der Prämienzahlung noch bestehen. Der Geldbetrag wird ab 6.12.13 gutgeschrieben. Die Formulierung "nebst Bestand", erstmals bei dieser Aktion verwendet, wirft weitere Fragen auf. Eine Mitarbeiterin des Telefon-Supports erklärte hierzu, mit den übertragenen Wertpapieren könne selbstverständlich gehandelt werden, auch Wertpapiere zu verkaufen sei möglich, sie dürften nur nicht wieder wegübertragen werden. Bestandsreduzierungen bis Dezember würden sich aber gegebenenfalls (gemäß der Staffel) auf die Prämienhöhe auswirken. Schließend ist bei Inanspruchnahme des Angebots anzuraten, einen Screenshot der Bedingungen zu speichern, falls weitere Änderungen vorgenommen werden, kann man sich dann auf die Version bei Auftragserteilung berufen.