Newsbeitrag vom 25.10.2013

Targobank lanciert Online-Aktionen für Brokerage

Beim Brokerage über die Targobank waren im September/Oktober zwei unvorteilhafte Änderungen hinzunehmen: die Einführung von Börsenplatzgebühren und Bedingungen für die kostenlose Depotführung. Am Donnerstag starteten zwei Aktionen, welche die Attraktivität des Produkts temporär wieder heben. Neue Depotkunden können in den ersten zwölf Monaten für EUR 4,90 pro Trade handeln. Nach der Eröffnung ist zusätzlich möglich, an einer Wertpapierübertragungsaktion teilzunehmen, die auch Bestandskunden offensteht. Beides ist bis 31.1.14 angesetzt.

Die EUR 4,90 pro Trade gelten bei Eröffnung über die Flat-Fee-Aktion für online erteilte Orders, sowohl im börslichen als auch im außerbörslichen Handel. Hinzu kommen beim börslichen Handel die Börsenplatzgebühr (Xetra EUR 2,00, alle weiteren Börsenplätze EUR 3,50) und fremde Spesen in Höhe von mindestens EUR 1,89. Regulär errechnet sich der Orderpreis aus 0,25% vom Kurswert, mindestens jedoch EUR 8,90 und maximal EUR 34,90, zuzüglich Börsenplatzgebühr und fremder Spesen. Viele Anbieter haben vergünstigte Einstiegspreise in den ersten sechs Monaten, einen zwölfmonatigen Zeitraum ansonsten nur Cortal Consors. Während Cortal Consors den vergünstigten Preis auf Orders bis EUR 10.000 je Ausführung beschränkt, ist er bei der Targobank unabhängig von der Ordergröße. Das zweite Angebot, die Übertragungsaktion, ist ein Dauerbrenner der Targobank. Zur Teilnahme musste bislang ein Beratungstermin in der Filiale vereinbart werden, jetzt stehen die Antragsformulare auch online zum Runterladen, Ausfüllen und Einsenden bereit. Belohnt wird hier mit einem außergewöhnlichen Festgeldzins, wahlweise 2,75% p. a. für zwölf Monate oder 3,75% p. a. für sechs Monate. Die Verzinsung beginnt, wenn der Übertrag auf dem Depot bei der Targobank eingegangen ist. Es können komplette Depots oder auch nur einzelne Wertpapiere eingezogen werden, der Übertrag muss einen Mindestgegenwert von EUR 2.500 haben. Die Anlage auf dem Festgeldkonto darf den Gegenwert des Übertrags nicht überschreiten und pro Kunde maximal EUR 100.000 betragen. Eine Mindesthaltedauer für die übertragenen Papiere ist nicht gefordert.