Newsbeitrag vom 19.11.2013

DenizBank fordert abgemachte Ansparraten ein

Die DenizBank bietet seit Kurzem den "Deniz-Sparplan Online" an. Mit vertraglichen Fesseln zwingt sie zum regelmäßigen Sparen, honoriert das Dranbleiben aber zum Beispiel bei 10-jähriger Laufzeit mit einem Festzins von 3,125%. Das ist wesentlich mehr als beim "VTB Flex" der VTB Direktbank, dort sind es 2,50% - fest im Zins und flexibel in der Sparrate. Die Vertragslaufzeit des neuen Produkts der DenizBank kann wahlweise 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 Jahre betragen. Für die aktuellen Abschlüsse gelten bei 5 Jahren über die gesamte Zeit 2,25%, bei 6 Jahren 2,625%, bei 7 Jahren 2,75%, bei 8 Jahren 2,875%, bei 9 Jahren 3,00% und bei 10 Jahren besagte 3,125%. Es muss zunächst ein kostenloses Stammkonto bei der DenizBank als Verrechnungskonto eingerichtet werden, im Anschluss daran per Online-Banking das Sparplankonto. Der Kunde verpflichtet sich zu einer von ihm selbst bestimmten Sparrate pro Monat, Halbjahr oder Jahr. Die Sparrate kann entweder monatlich in Höhe von mindestens EUR 50,00 und höchstens EUR 1.000 per Bankeinzug oder per Überweisung auf das Stammkonto erbracht werden, halbjährlich in Höhe von mindestens EUR 300,00 und höchstens EUR 6.000 oder jährlich in Höhe von mindestens EUR 600,00 und höchstens EUR 12.000. Falls die vereinbarte Sparrate nicht vollständig und pünktlich gezahlt wird, erhält der Sparer eine Zahlungsaufforderung per E-Mail oder Anruf. Trifft die Sparrate auch nach einer zweiten Aufforderung nicht ein, wird die DenizBank zwar kein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, jedoch den Vertrag kündigen und auflösen. Den Zins setzt sie dann rückwirkend herab, bei einer zurückgelegten Laufzeit von weniger als 5 Jahren auf 0,50% p. a. und ab 5 Jahren auf 1,00% p. a. Der Sparer hat ebenso das Recht, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Folgen sind dieselben: Ihm entgeht ein Großteil der Zinsen. Ist seine Kassenlage nur temporär angespannt und möchte er seinen Sparplan nicht aufgeben, lässt er vorab besser den Vertrag ruhend stellen. Das ist zweimal während der Vertragsdauer für Zeiträume von jeweils bis zu sechs Monaten auf Antrag möglich, sofern kein Ratenrückstand besteht.

Im Kontoantrag kann man sich alternativ zur festen für eine variable Verzinsung entscheiden. Dies würde sich nur bei einem stark steigenden Zinsniveau als die richtige Wahl erweisen. Die variable Verzinsung liegt bis Jahresende je nach Laufzeit lediglich zwischen 1,338% p. a. und 1,588% p. a. Danach richtet sie sich in jedem Kalenderjahr nach dem Durchschnittswert des 12-Monats-Euribors, berechnet vom jeweiligen Dezember des Vorvorjahres bis zum November des Vorjahres (auf drei Nachkommastellen gerundet), zuzüglich eines Aufschlags. Dieser Aufschlag, je nach Laufzeit 0,75% bis 1,00%, ist in den Sonderbedingungen des Produkts festgehalten. Gleichzeitig ist dort bei variabler Verzinsung auf einen Mindestzinssatz von 1,00% p. a. und einen Höchstsatz von 4,25% p. a. eingeschränkt.