Newsbeitrag vom 28.08.2014

Ombudsmann der Privatbanken: Streitwert für verbindliche Entscheidungen wird verdoppelt

Schlichtungssprüche der Ombudsleute des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. (BdB) sind bei Beschwerden, die ab Januar 2015 eingehen, bis zu einem Streitwert von EUR 10.000 für die Banken bindend. Bislang lag der Wert bei EUR 5.000. Die Anhebung teilte Michael Kemmer, Geschäftsführer des BdB, bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts seiner sechs Ombudsleute zum vergangenen Jahr mit.

Wer Differenzen mit einer Bank hat, muss nicht unbedingt vor Gericht ziehen, kann zunächst versuchen, sie über die zuständige Ombudsstelle beizulegen. Das erspart womöglich Anwalts- und Gerichtskosten. Jede Bankengruppe in Deutschland unterhält eine eigene Ombudsstelle und trägt die Kosten der Schlichtung. Die privaten Banken, die im BdB organisiert sind, akzeptieren die Schlichtungssprüche widerspruchslos, wenn der streitige Betrag EUR 5.000 bzw. künftig EUR 10.000 nicht übersteigt. Für Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind sie hingegen lediglich Vorschläge zur Einigung. Die Beschwerden müssen bei dem Verfahren schriftlich geschildert und belegt werden, daraufhin wird eine Stellungnahme der jeweiligen Bank eingeholt. Den Kunden steht es frei, die Durchsetzung ihrer Rechte anschließend noch vor Gericht zu suchen, sollten sie ihnen nicht zugesprochen werden. Dazu bleibt weiterhin Zeit, da während des Schlichtungsverfahrens die Verjährung ruht. Ganz oben auf der Beschwerdeliste standen 2013 bei den privaten Banken das Wertpapier- und das Kreditgeschäft, mehr als zwei Drittel der insgesamt 6.551 Beschwerdeeingänge entfielen zu fast gleichen Anteilen darauf. Im Wertpapiergeschäft wurde besonders oft die Risikoaufklärung der Anlageberatung beanstandet und im Kreditgeschäft besonders oft das Bearbeitungsentgelt bei Ratenkreditverträgen. Zu Letzterem traf der Bundesgerichtshof im Mai dieses Jahres eine Grundsatzentscheidung. Ungeklärt blieb aber, wie lange die Erstattungsansprüche zurückreichen, ob sie gegebenenfalls auch für Verträge bestehen, die vor dem 1.1.11 geschlossen wurden, dazu wird ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs erwartet. Weitere Änderungen stehen an, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren für diverse Branchen bekommen erstmals EU-weit rechtsverbindliche Vorgaben, denn bis Juli 2015 muss die sogenannte ADR-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.