Newsbeitrag vom 22.11.2014

Details der Einlagensicherung ab 2015 neu geregelt

Die Bundesregierung brachte am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Einlagensicherung auf den Weg. Damit wird die im April 2014 neugefasste EU-Richtlinie zu den gemeinsamen Anforderungen an die gesetzlich geregelten nationalen Einlagensicherungssysteme umgesetzt. Das sind die Kernpunkte: Im Falle einer Bankinsolvenz sollen Kontoinhaber ihre Einlagen schneller zurückerhalten. Die Auszahlungsfrist wird zum Juni 2016 von derzeit 20 auf 7 Arbeitstage verkürzt. Auf eine stufenweise Verkürzung, wie sie die EU-Richtlinie erlaubt, verzichtete die Bundesregierung. Die nachfolgend aufgeführten Änderungen sollen dagegen schon ab Juli 2015 gelten. Entschädigt wird künftig automatisch, ohne dass es eines Antrags bedarf. Bislang wurde der Kunde im ersten Schritt angeschrieben, auch um gegebenenfalls unvollständige Daten zu klären. Ein beigefügtes Formular musste bei diesem Verfahren unterschrieben zurückgesandt werden. Um die knappe Auszahlungsfrist nicht zu überschreiten, können die Kunden künftig zeitgleich mit der Auszahlung unterrichtet werden. Außerdem neu: Die Ansprüche der Kunden verjähren erst nach zehn statt bislang fünf Jahren. Die Deckungssumme beträgt unverändert EUR 100.000 je Privatperson und Kreditinstitut. Nach den neuen Vorschriften wird für besonders schutzwürdige Einlagen ein erhöhter Schutzumfang von EUR 500.000 eingeführt. Dieser greift sechs Monate lang bei bestimmten Lebensereignissen, die dazu führen, dass ein Zahlungsempfänger kurzfristig einen hohen Geldbetrag bei einer Bank parkt. Für besonders schutzbedürftig hält der Gesetzgeber Beträge aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie und die Abfindung bei Kündigung des Arbeitsplatzes. Auch Zahlungen bei Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung und Tod fallen darunter. Dem Empfänger soll in solchen Fällen Zeit für die Entscheidung gegeben werden, wie er einen erhaltenen Betrag aufteilt und anlegt. Den Banken wird eine weitere Informationspflicht auferlegt, sie müssen ihre Kunden einmal jährlich über das sie betreffende Einlagensicherungssystem informieren. Auch wird eine Zielquote für die finanzielle Ausstattung der Entschädigungseinrichtungen vorgegeben: Aus Beiträgen der Institute ist ein Mindestvermögen von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen aufzubauen, um besser gerüstet zu sein.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken stehen für die Liquidität und die Solvenz jeweils im eigenen Lager gegenseitig füreinander ein. Wegen dieser sogenannten Institutshaftung waren sie bisher von der Zuordnung zu einem Einlagensicherungssystem befreit. Diese Sonderstellung entfällt. Beide Verbände können ihre gesonderten Schutzschirme zwar fortführen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen, müssen sie aber auch binnen zehn Jahren mit genügend Kapital unterlegen. Bei den Sparkassen wird seit Monaten heiß diskutiert, wie innerhalb der Gruppe die Lastenverteilung aussehen soll. Gemäß einer Erklärung des Verbandspräsidenten Georg Fahrenschon vom Mittwoch ist man sich grundsätzlich einig darin, zunächst in der Region füreinander einzustehen, und erst wenn dieser Topf leer ist, die anderen Verbundmitglieder aushelfen. So werde es intern elf regionale Töpfe geben, daneben einen Topf für die Landesbanken und einen für die Bausparkassen.

Auf freiwilliger Basis werden die deutschen Bankenverbände auch weiterhin für Guthabenteile darüber hinaus höhere Sicherungsgrenzen bieten. Zu Beginn des kommenden Jahres werden allerdings die privaten Banken, die im Bundesverband deutscher Banken e. V. organisiert sind, ihre Sicherungsgrenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals auf 20 Prozent herabsetzen. Dies wurde im Oktober 2011 beschlossen und ist seit Langem angekündigt. Weitere Herabsetzungen folgen im Januar 2020 und im Januar 2025. Für den gewöhnlichen Anleger ist das kaum von Bedeutung, denn die riesigen Beträge, die je Person und Institut zugesichert wurden, waren kaum realistisch.