Newsbeitrag vom 17.02.2015

Verbraucherschützer rütteln an Mindestgebühr für Kontoüberziehung

Die bei der Deutschen Bank pauschal anfallenden EUR 6,90 bei Überziehung über das vereinbarte Dispolimit hinaus sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main unzulässig (Az. 1 U 170/13). Die Deutsche Bank erhebt diese Mindestgebühr einmalig pro Quartal. Sie stellt sie aber nicht in Rechnung, wenn die Zinskosten für die geduldete Überziehung den Betrag von EUR 6,90 übersteigen. Dadurch sind vor allem Kunden betroffen, die geringfügig in den geduldeten Bereich rutschen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dagegen geklagt und das vorläufige Ergebnis am Montag veröffentlicht. Das Urteil fiel demnach bereits im Dezember, in zweiter Instanz. Es ist noch nicht rechtskräftig, weil die Bank Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegte. Die Richter in Frankfurt werteten es als nicht akzeptabel, für eine geringe Überziehung eine Gegenleistung in dieser Höhe zu verlangen. Umgerechnet als Zins sei der Sollzins sittenwidrig überhöht. Auch das Argument der Bank, mit der Pauschale würde der höhere administrative Aufwand abgegolten, ließen die Richter nicht gelten. Die Bank lasse sich damit die Bonitätsprüfung vergüten, die sie ausschließlich im eigenen Interesse erbringe und nicht auf den Kunden abwälzen dürfe. Sie handele gegensätzlich zur ständigen Rechtsprechung, nach der das Entgelt für einen Kredit grundsätzlich von der Laufzeit abhängig sein müsse.

Eine geduldete Überziehung liegt vor, wenn trotz ausgeschöpften Dispokredits weiterhin Ausgaben vom Konto abgebucht werden. Während der Dispokredit ausdrücklich vereinbart wurde, kann eine Bank einen Extrapuffer tolerieren, einen Anspruch hat der Kunde darauf nicht. Üblicherweise verlangen Banken für den übersteigenden Teilbetrag einen höheren Überziehungszins, was von den Richtern nicht beanstandet wurde. Bei der Deutschen Bank beträgt dieser zurzeit 15,70% p. a. statt bonitätsabhängig zwischen 8,70% bis 11,70% p. a. Exakt wie bei der Deutschen Bank findet sich im Preisverzeichnis der norisbank die strittige Mindestgebühr. Und auch die Targobank verlangt sie - hier in Höhe von EUR 4,95 und pro Monat, nicht pro Quartal. Die Postbank, wie die norisbank eine Tochter der Deutschen Bank, hat die Gebühr noch nicht übernommen.