Newsbeitrag vom 06.04.2015

Österreich will nicht mehr für Sparguthaben haften

Die bisherige staatliche Garantie für private Einlagen soll nach Plänen der österreichischen Regierung in Kürze aufgehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Finanzministerium ausgearbeitet und dem Nationalrat übermittelt. In Kraft treten könnte das Gesetz bereits im Juli. Der abgesicherte Betrag wurde zum Januar 2010 EU-weit von EUR 50.000 auf EUR 100.000 je Institut und Kunde angehoben, seitdem stehen in Österreich die Banken für Einlagen bis EUR 50.000 gerade und der Staat für den Teilbetrag zwischen EUR 50.000 und EUR 100.000. Zukünftig sollen die Banken bei der Einlagensicherung auch für den bislang staatlich abgesicherten Teilbetrag aufkommen. Während die Geldhäuser nach der bestehenden Regelung erst dann verpflichtet sind, Gelder für den Schutz der Sparer aufzutreiben, wenn der Schadensfall eingetreten ist, soll nach der Reform erstmals vorab Geld bereitstehen: Aus Beiträgen ist schrittweise bis ins Jahr 2024 ein Fondsvermögen von mindestens 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen einzurichten. Wie stark sich die Last auf die einzelnen Institute verteilt, soll sich auf Basis einer Risikoabschätzung bemessen. Insgesamt stellen die Einzahlungen einen hohen Aufwand dar, der zusätzlich zu Belastungen wie der Bankenabgabe gestemmt werden muss.

Der Rückzug des Staates sorgt im Falle Österreichs im In- und Ausland für Nervosität. Sollte die Reform so im Nationalrat beschlossen werden, gilt sie auch für deutsche Anleger, die mit Vertrauen in die österreichische Einlagensicherung zum Beispiel bei Sberbank, VTB Direktbank oder DenizBank angelegt haben. Bei den deutschen Banken sind für die Sicherung seit jeher alleine die verbandseigenen Einrichtungen zuständig, die Wahrscheinlichkeit wird hier wohl aber höher eingeschätzt, dass einer Sicherungseinrichtung bei großen Pleiten geholfen wird. Die Rettungsaktionen der Vergangenheit für Institute wie der Hypo Alpe Adria und dem Volksbanken-Spitzeninstitut ÖVAG kosteten die Alpenrepublik viel Geld und brachten Handlungsdruck. Das Entledigen von der Haftung wird auch im Zusammenhang mit der Causa Hypo Alpe Adria und deren Bad Bank Heta gesehen, wo Österreich nicht zimperlich mit den Gläubigern umgeht. Das Finanzministerium in Wien verwies nach einem großen Medienecho auf die Vorgaben aus Brüssel. Die Einlagensicherungsrichtlinie und die Abwicklungsrichtlinie würden die Reform notwendig machen und der Steuerzahler dürfe am Ende nicht belastet werden. Sollten die Institute in der langen Übergangsphase mit ihren erst aufzubauenden Fonds bei großen Sicherungsfällen überfordert sein, wird der Bund sie nicht hängen lassen, hieß es außerdem. Es ist vorgesehen, dass sich eine Sicherungseinrichtung notfalls Geld leihen kann. Wer den Kredit zu welchen Konditionen geben soll, ist im Gesetzesentwurf aber nicht festgelegt.

Einen eigenen Haftungsverbund können die Sektoren weiterhin unterhalten, bislang gibt es in Österreich fünf davon (Sparkassen, Raiffeisenbanken, Volksbanken, Privatbanken und Landeshypothekenbanken). Es läuft jedoch auf ein einziges System hinaus: Ab Januar 2019 sollen die Fonds laut dem Entwurf einer allgemeinen Sicherungseinrichtung der Weisungsgewalt der Wirtschaftskammer unterstellt werden. Auf die Vermögen der Fonds soll die Wirtschaftskammer dabei nur in letzter Instanz zugreifen können.