Newsbeitrag vom 13.10.2015

Zuschläge für Kartenzahlungen entfallen

Wer heute mit Kreditkarte einen Flug bucht, ein Bahnticket oder einen Online-Kauf bezahlt, bekommt nicht selten einen Zuschlag für die Zahlungsart aufgebrummt. Diese Praxis wird bald der Vergangenheit angehören, das Europaparlament hat am Donnerstag in Straßburg den überarbeiteten Richtlinien des zweiten Teils der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) zugestimmt. Elektronische Zahlungen sollen für Verbraucher in Europa zuverlässiger und kostengünstiger werden. Zugleich sollen die Verbraucher eine große Auswahl an Zahlungsweisen haben und von den neuesten Entwicklungen profitieren. Das Verbot der Zuschläge soll laut EU-Richtlinie allerdings nur für Karten-Typen gelten, die unter die Regulierung der ab 9.12.15 gültigen Interbankenentgeltverordnung fallen. Damit greift das Verbot lediglich bei den sogenannten "Mehr-Parteien-Karten", bei denen mindestens zwei Banken involviert sind - die Bank des Händlers und die des Kunden - so wie es bei Mastercard- und Visa-Kreditkarten der Fall ist. Mastercard und Visa dominieren mit einem Anteil von zusammen 90 Prozent den Kreditkartenmarkt. American Express und Diners bleiben von der Regulierung ausgenommen, weil sie ihre Karten selbst ausgeben. Firmenkarten bleiben ausgenommen, wenn sie direkt über das Firmenkonto abgerechnet werden. Über das Privatkonto des Mitarbeiters abgerechnete Firmenkarten werden dagegen reguliert. Neu ist unter anderem noch, dass der Kunde künftig einen konkreten Betrag absegnen muss, wenn sich etwa Autovermieter oder Hotels Zahlungen reservieren lassen, deren endgültige Höhe noch unbekannt ist. Auch weitet die EU die Regeln erstmals auf Bezahldienste wie "Sofortüberweisung" aus. Solche Dienstleister haben künftig bestimmte Anforderungen an die Authentifizierung und die Sicherheit zu erfüllen. So muss der Anbieter die Daten des Bankkunden nach dem Zahlungsvorgang sofort wieder löschen. Zudem steht er in der Haftung für Fehlbuchungen. Der EU-Ministerrat muss den gefundenen Kompromiss noch annehmen, dies gilt als Formalie. Die neuen Vorschriften sollen die einzelnen Staaten bis spätestens Ende 2017 in nationales Recht umsetzen. Denkbar wäre, dass einzelne Staaten das Verbot der Zuschläge auf sämtliche Kreditkarten ausdehnen.

Die sogenannten Interbankenentgelte für Bank- und Kreditkarten waren der Grund für die Zuschläge, speziell bei den für den Empfänger teuren Kreditkartenzahlungen. Die EU hat sie durch die ab 9.12.15 geltende Verordnung bereits stark begrenzt: Ab dann greift für Kreditkarten ein Kostenlimit von 0,3 Prozent des Zahlbetrags, für Debitkarten 0,2 Prozent. Diese Gebühr zieht die Bank des Kunden dem Händler vom Zahlbetrag ab, wenn der Verbraucher per Karte zahlt. Das bekommen letztlich alle Kunden zu spüren, weil der Händler oder Dienstleister die Kosten in die Endpreise einkalkuliert. Das Europaparlament geht davon aus, dass die Einsparungen an die Kunden weitergegeben werden. Den Kreditkartengesellschaften brechen die Einnahmen weg. Deshalb ist aber auch davon auszugehen - das zeigten schon die letzten Monate - dass bei den Kreditkarten die Jahresgebühren steigen und Leistungen gestrichen werden.