Newsbeitrag vom 02.01.2016

DAB Bank ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Die DAB Bank AG wurde zum Neujahrstag rechtlich auf ihre Mutter BNP Paribas S. A. verschmolzen, in deren deutsche Niederlassung überführt. Vertragspartner der Kunden ist jetzt offiziell die BNP Paribas S. A., Niederlassung Deutschland. Der älteste Online-Broker Deutschlands ist dadurch keine Aktiengesellschaft mehr, kein eigenständiges Unternehmen, lediglich noch eine Marke, unter der BNP Paribas auftritt. Der unternehmensgeschichtliche Lauf ist der gleiche, wie der beim über mehr als zwei Jahrzehnte argen Konkurrenten Consors, der seine Rechtspersönlichkeit bereits im November 2014 verlor und nach mehrmaligen Namenswechseln jetzt als Consorsbank bezeichnet wird. Die Marken DAB Bank und Consorsbank werden nun ganz unmittelbar von ein und demselben Unternehmen betrieben, die DAB Bank operativ aber weiterhin am Standort München und Consorsbank in Nürnberg. Wegen der rechtlichen Umstrukturierung und weil sich der Hauptsitz der BNP Paribas in Frankreich befindet, sind die Kundeneinlagen seit Jahresbeginn über die französische Einlagensicherung gesichert, nicht mehr durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Beide Institutionen sichern Einlagen bis EUR 100.000 je Einleger. Für Einlagen darüber hinaus besteht auch weiterhin eine Absicherung über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. Für die Kunden ergeben sich ansonsten zunächst keine weiteren Änderungen. Kontonummern, Produktbedingungen usw. bleiben unverändert.