Newsbeitrag vom 21.01.2016

Einlagensicherungsfonds verlassen: flatex und andere biw-Partner bieten keinen erweiterten Schutz mehr

Die biw Bank für Investments und Wertpapiere hat ihre Mitgliedschaft im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. zum 31.12.15 gekündigt. Darüber informierte sie nachträglich in einer Pressemitteilung und teilte in dieser auch die Information mit, dass es zum Jahresende eine Kapitalerhöhung um 15 Millionen Euro auf rund 35 Millionen Euro gegeben hat. Die biw Bank führt mit ihrer Vollbanklizenz die Kundenkonten für die Online-Broker flatex, benk und ViTrade sowie für die Zinsplattformen Savedo und Zinspilot. Die Einlagen sind nach dem Austritt nur noch im Rahmen der europaweit gesetzlich vorgeschriebenen EUR 100.000 je Einleger geschützt, zuvor bis 3,752 Millionen Euro. Es greift eine Übergangsbestimmung, wonach noch einen Monat ab Veröffentlichung des Austritts im Bundesanzeiger im Insolvenzfall bis zu dem Millionenbetrag ersetzt würde. Der Austritt wurde am 11.1.16 dort veröffentlicht, sodass die Sicherungsgrenze nach dem 11.2.16 sinkt. Warum der Austritt? Die Mitgliedschaft im freiwilligen Sicherungsfonds war für die biw Bank mit erheblichen Kosten verbunden. Die FinTech Group, zu der sowohl die Bank als auch die drei genannten Online-Broker gehören, sieht die Mitgliedschaft als entbehrlich an, weil die Einlagen der weitaus meisten Kunden der biw Bank unterhalb der Grenze von EUR 100.000 liegen. Sie hat deshalb entschieden, die biw Bank herauszunehmen. Der ungewöhnliche Schritt spart die jährlichen Beiträge und weitere Belastungen, die zuletzt stark zunahmen, da ein Großteil der Einlagen sehr konservativ angelegt werden musste, etwa zu den derzeitigen Negativzinsen bei der EZB. In einem Zeitungsinterview räumte FinTech-Chef Frank Niehage ein, dass die schwache Eigenkapitalausstattung der Bank seit Jahren ein Streitpunkt zwischen Bank und Fonds war und deshalb entsprechende Auflagen des Fonds bezüglich der Anlage bestanden.

Wer die genannten Zinsplattformen nutzt, für den ist die neue Sicherungsgrenze für Gelder auf dem Abwicklungskonto relevant. Und wer ein Depot bei den genannten biw-Partern hat, sollte auf dem Depot-Verrechnungskonto keine Beträge größer EUR 100.000 liegen lassen. Wichtig: Die Sicherungsgrenze gilt je Kunde und Bankinstitut – und das Bankinstitut ist in allen Fällen die biw Bank. Die über die Partner zugeführten Einlagen sind somit gedanklich zu addieren, um nicht ungesichert anzulegen. Für die Wertpapiere im Depot greift keine Einlagensicherung, sondern es existieren gesetzliche Aussonderungsrechte, sodass die Wertpapiere jederzeit Eigentum der Kunden bleiben.