Newsbeitrag vom 02.01.2019

Einlagensicherung in Österreich durch zwei statt zuvor fünf Einrichtungen

Die Kundeneinlagen für die meisten Banken mit österreichischem Hauptsitz sichert seit Jahresbeginn eine einheitliche Einrichtung ab - die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA). Dies betrifft beispielsweise die Anbieter Addiko Bank, Austrian Anadi Bank, AutoBank, DenizBank, Euram Bank, Kommunalkredit Invest und VakifBank, die auch in Deutschland aktiv sind. Die ESA ersetzt die bisherigen sektoralen Sicherungseinrichtungen der Aktienbanken und Bankiers, der Volksbanken, der Raiffeisenbanken und der Hypothekenbanken. Sie wurden zusammengeführt und die vorhandenen Finanzmittel an die neue Einrichtung übertragen. Die Internetadresse ist einlagensicherung.at. Einzig der Sparkassensektor betreibt mit der Sparkassen-Haftungs GmbH weiterhin eine eigene Sicherungseinrichtung.

Die Neuordnung, aber auch die Möglichkeit, eine bestehende Einrichtung unter bestimmten Anforderungen und fortlaufenden Prüfungen fortzuführen, gab der Gesetzgeber im Einlagensicherungsgesetz (ESAEG) vor. Er betraute die Wirtschaftskammer Österreich als Interessenvertretung aller österreichischen Kreditinstitute damit, die einheitliche Sicherungseinrichtung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzusetzen. Entsprechend gründete die Wirtschaftskammer Österreich Ende 2017 die ESA. Für beide vorhandenen Sicherungseinrichtungen ist die Österreichische Finanzmarktaufsicht die zuständige Behörde für die Aufsicht. Die Neuordnung in Österreich gilt als Zwischenschritt auf dem Weg zu einer einheitlichen Einlagensicherung im Euroraum, wobei eine solche in vielen Ländern mehr denn je umstritten ist.

Die Änderung wirkt sich nicht auf die Höhe der Absicherung aus. Für den Fall, dass ein Mitgliedsinstitut nicht mehr selbst auszahlen kann, sind durch die Einlagensicherung EUR 100.000 pro Einleger und Institut abgesichert bzw. bei bestimmten Gegebenheiten zeitlich begrenzt bis zu EUR 500.000 pro Einleger und Institut. Sollte die in der ESA vorliegende Summe nicht ausreichen, müssen die Mitgliedsinstitute nachschießen. Die ESA ist laut den Angaben mit einem eingezahlten Bestand an Finanzmitteln von rund 500 Millionen Euro gestartet, was rund 0,31 Prozent der durch sie abgesicherten Einlagen entspräche. Bis 2024 müssen gemäß einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 0,80 Prozent erreicht werden.