Newsbeitrag vom 09.02.2024

Echtzeitüberweisungen bald ohne Aufpreis und quasi zum Standard erhoben

Die EU-Verordnung zu den Echtzeitüberweisungen wurde vom Europäischen Parlament am 7.2.24 final abgesegnet. Sie war im November vergangenen Jahres zwischen den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament ausgehandelt worden. In Mitgliedsstaten ansässige Banken und Zahlungsdienstleister, die Überweisungen in Euro anbieten, müssen künftig auch Echtzeitüberweisungen bereitstellen. Abgesendete Echtzeitüberweisungen müssen unabhängig von Tag und Uhrzeit innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen und dürfen laut Verordnung nicht mehr kosten als eine normale Überweisung.

Überweisungsmaske mit der bisherigen Option zur Ausführung als Echtzeitüberweisung

Überweisungsmaske mit der bisherigen Option, den Auftrag kostenpflichtig als Echtzeitüberweisung auszuführen

Normale Überweisungen benötigen, je nachdem wann der letzte Buchungslauf an Bankarbeitstagen ist, bis zu zwei Tage bis zum Eintreffen beim Empfänger, und noch länger, wenn ein Wochenende dazwischen liegt. Seit 2020 sind die meisten Banken in der Lage, zumindest eingehende Echtzeitüberweisungen zu empfangen. Ausgehende Echtzeitüberweisungen ermöglichen jedoch weitaus weniger Banken. Und fast alle Banken, die sie ermöglichen, haben sie bislang pro Stück bepreist oder als inkludierte Leistung in ihr Premium-Kontomodell gepackt.

Banken und Zahlungsdienstleister sollen den Auftraggeber vor der Ausführung einer Transaktion auf mögliche Fehler hinweisen und auch beispielsweise Überweisungen an Personen verhindern, die auf einer Sanktionsliste stehen. In der Vergangenheit fand kein Abgleich zwischen IBAN und Empfängername statt. Stimmen IBAN und Empfängername überein, soll dem Auftraggeber das mit einer Rückmeldung bestätigt werden. Bei Nichtübereinstimmung wird die Überweisung künftig zunächst abgelehnt werden. Auch wenn bei einem Gemeinschafts- oder Firmenkonto der Wortlaut nicht exakt eingegeben wird, wird man dann wohl den Hinweis bekommen, dass es nicht übereinstimmt. Diese Anforderungen werden auch für normale Überweisungen gelten. Das bedeutet, dass die Banken und Zahlungsdienstleister ihre internen Prozesse und IT-Systeme technisch erheblich aufrüsten müssen, um die Auflagen zu erfüllen.

Für die Umsetzung wurde zu den Banken und Zahlungsdienstleistern, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, dessen Währung der Euro ist, betreffend der eingehenden Echtzeitüberweisungen eine Übergangsfrist von neun Monaten vereinbart und betreffend der ausgehenden Echtzeitüberweisungen eine von 18 Monaten. Die Frist beginnt 20 Tage nach schriftlicher Bekanntmachung der Verordnung im EU-Amtsblatt, die in wenigen Wochen erwartet wird. Update: Die geänderte Verordnung sind dort am 19.3.24 veröffentlicht worden (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0886). Es sind die entsprechenden konkreten Daten genannt, ab dem es so sichergestellt sein muss: die Erreichbarkeit für eingehende Echtzeitüberweisungen ab 9.1.25, die Ausführung von ausgehenden Echtzeitüberweisungen ab 9.10.25. Abweichende Daten gelten für Banken und Zahlungsdienstleister, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, dessen Währung nicht der Euro ist, hier zu den eingehenden Echtzeitüberweisungen der 9.1.27 und zu den ausgehenden Echtzeitüberweisungen der 9.7.27.

Die Initiative spiegelt das Bestreben wider, den Binnenmarkt zu stärken, das europäische Zahlungssystem effizienter zu machen und die Sicherheit zu erhöhen. Zudem zielt sie darauf ab, die Abhängigkeit von außereuropäischen Zahlungssystemen zu reduzieren, denn namentlich die amerikanischen Zahlungssysteme - die Kreditkartengesellschaften mittels Debit-/Kreditkarten und PayPal - haben in der EU mittlerweile eine dominante Stellung eingenommen. Verbrauchern und Unternehmen wird es von Vorteil sein und neue Anwendungsfälle eröffnen, wenn das Warten auf Zahlungsabwicklung entfällt.