finanzen.net zero ändert wegen PFOF-Verbot die Kostendarstellung
Anfang Dezember kündigte der Neobroker finanzen.net zero gegenüber seinen Kunden ein neues Preis- und Leistungsverzeichnis an, gültig ab 1.3.26. Hintergrund ist das im Juli 2026 wirksam werdende Verbot für Payment for Order Flow (PFOF). Auf dem allgemein zugänglichen Internetauftritt steht bislang nur eine knappe FAQ zum neuen Modell. Daraus geht hervor: Der Neobroker wählt einen pragmatischen Weg und strukturiert lediglich die Zahlungsströme neu. Für Anleger, die weiterhin über gettex handeln, bleibt es dabei, dass Orders ab EUR 500,00 ohne direktes Orderentgelt möglich sind (zuzüglich Spreads).
Das alte wie auch das neue Modell sind vordergründig einfach, im Detail schwer zu durchschauen. finanzen.net zero arbeitet dabei mit diesen Partnern eng zusammen: der DonauCapital Wertpapier GmbH (DCW) als Haftungsdachanbieter, der Baader Bank zur Depotführung und gettex als Handelsplatz. Die DCW fungiert für FinTechs wie finanzen.net zero als regulatorisches Haftungsdach und ermöglicht ihnen damit die Vermittlung im Wertpapierhandel. In der bisherigen Vorgehensweise erhielt sie alle Zuwendungen direkt, und zwar von Handelspartnern, Market-Makern und Produktherstellern pro Transaktion sowie laufende Bestandsprovisionen von gemanagten Fonds. Die DCW leitet aus ihren Erlösen vereinbarte Zahlungen an finanzen.net zero weiter. Auf diesem Weg gelangt finanzen.net zero zu Erlösen. Formal stand der DCW schon in den bisherigen Preis- und Leistungsverzeichnissen von finanzen.net zero ein Vermittlungsentgelt von EUR 7,50 plus 0,25% des Ordervolumens für ihre Leistungen zu. Zusätzlich war festgehalten, dass die DCW die erhaltenen Zuwendungen auf das Vermittlungsentgelt anrechnet, daraus auch ein Abwicklungsentgelt an die Baader Bank zahlt, das Vermittlungsentgelt bis zum Eingang der Zuwendungen stundet und danach auf eine etwaige Differenz verzichtet. Es ist wahrscheinlich, dass das Vermittlungsentgelt formal so hoch angesetzt ist, um die in ihrer Höhe variierenden Zuwendungen möglichst im Gesamten abzudecken.

FAQ-Erklärung zur neuen Kostenabrechnung: Der Kunde zahlt letztlich kein direktes Entgelt. Seine Zuwendungen werden mit einem Vermittlungsentgelt und einem Abwicklungsentgelt verrechnet, und die DCW bliebe auf einer gegebenenfalls verbleibenden Differenz sitzen.
Künftig erhält der Kunde bei seinen gettex-Trades eine "Bonifizierung", was dann aber auf seiner Ebene mit dem Abwicklungsentgelt der Baader Bank und dem Vermittlungsentgelt der DCW verrechnet wird: Im Beispiel einer Order über EUR 10.000 weist die FAQ ein vom Kunden zu zahlendes Abwicklungsentgelt der Baader Bank von EUR 0,50 aus, eine nun ihm zustehende Bonifizierung von EUR 2,60 und ein abschöpfendes Vermittlungsentgelt der DCW von EUR 2,10. Die DCW erlässt den darüber hinausgehenden Teil des Vermittlungsentgelts - im Beispiel der deutlich größere Teil, denn formal hat sie auch hier Anspruch auf EUR 7,50 plus 0,25% des Ordervolumens. Im Ergebnis zahlt der Kunde wie bisher kein Orderentgelt. Die einzelnen Posten (Abwicklungsentgelt, Bonifizierung, Vermittlungsentgelt) erscheinen nicht als eigene Buchungen auf dem Depot-Verrechnungskonto. Sie werden nur in der Kosteninformation vor jeder Order und in der finalen Abrechnung der Zahlungen Dritter im jährlichen Ex-post-Kostenreport ausgewiesen. Mindermengenzuschlag und Bruchstückzuschlag bleiben gesonderte Entgelte. Sparpläne und der Handel mit Derivaten und Kryptowährungen sind von der Anpassung nicht betroffen.
Das neue gettex-Modell wirkt wie ein buchhalterischer Kunstgriff. Der wirtschaftliche Effekt bleibt identisch, da gegen Ende der Kette weiterhin die DCW die Zahlungen erhält, die auf die Orderweiterleitung zurückzuführen sind. Der Interessenkonflikt besteht fort, Orders an gettex zu leiten, da nur dort das kostenlose Modell funktioniert. Das PFOF-Verbot zielt darauf ab, solche Interessenkonflikte zu beseitigen. Ob die BaFin bzw. die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA dieses Konstrukt als zulässige Rabattierung oder als Umgehung des Verbots werten, ist offen. Darüber hinaus wird finanzen.net zero noch weitere Handelsplätze anbinden müssen, um eine echte Kundenauswahl zur bestmöglichen Ausführung (Best Execution) nachvollziehbar zu erfüllen. Ob und wann weitere Handelsplätze kommen, geht aus der FAQ und den neuen Vertragsbedingungen, denen die Kunden zustimmen sollen, nicht hervor.
Die großen Wettbewerber haben ihr Geschäftsmodell stärker angepasst, um für die Zeit nach PFOF gerüstet zu sein. Scalable Capital hat es am konsequentesten umgesetzt. Das Unternehmen betreibt seit Dezember 2024 mit der European Investor Exchange (EIX) eine eigene Börse, agiert dort selbst als Market-Maker und führt mit eigener Banklizenz die Depots in Eigenregie. So verdient es direkt am Spread, ohne auf PFOF-Zahlungen angewiesen zu sein. Trade Republic hat bereits 2023 eine Vollbanklizenz erhalten und das Angebot zu einer vollständig integrierten Bank mit Girokonto, Verzinsung von Guthaben und weiteren Produkten ausgebaut. Im Wertpapiergeschäft plant Trade Republic, selbst als Market-Maker zu agieren, und arbeitet zusätzliche Ertragsquellen heraus.
